Wie setzt sich Freibetrag 850c zusammen?

  • Hängt mich - ich habe die Suchfunktion bedient, aber nichts gefunden, dabei bin ich mir sooo sicher, dass das Thema hier schon war...
    Kann mir jemand sagen, wie sich der Freibetrag von § 850 c ZPO prozentual zusammensetzt? Wohnung, Lebensunterhalt, Gesundheit, Auto etc... Die Drucksache 14/6812 liegt mir vor, aber die versteh ich nicht...:confused:

  • Auf jeden Fall 100,- DM bzw. 51,13 € für Fahrtkosten zum Arbeitsplatz, das weiß ich noch aus früheren, gelesenen Beiträgen.

  • So jetzt habe ich mir die Bundestagsdrucksache herausgesucht.

    Der sozialhilferechtliche Bedarf wurde zum Zeitpunkt der beabsichtigten Gesetzesänderung mit 1705 DM ermittelt, worauf die Pfändungstabelle dann mit 1800,- DM bzw.930 € begann.
    Der sozialhilferechtliche Bedarf setzte sich damals zusammen aus 550 DM Regelsatz, eine Kaltmiete von 580 DM, Heizkosten von 90 DM, einen Pauschansatz für die Gewährung einmaliger Beihilfen von 20 %, dh. 110,- DM, Fahrtkosten von 100,- DM und Mehrbedarf für Erwerbstätigkeit von 275,- DM.

  • Vielen Dank für Eure schnellen Antworten.
    Die Drucksache kenne ich, bloß wollte ich nicht glauben, dass es nichts Neueres gibt... Es sind hier auch keine Kosten für Gesundheit etc. aufgenommen, ist das dann im Regelsatz enthalten? Soll ich das prozentual mal umrechnen?
    Ein Kollege gab mir den Tipp in der "Sachbezugsverordnung" zu schmökern. Trifft sie hier zu?
    Der Hintergrund meiner Fragerei ist, dass eine 80 jährige Schuldnerin den Selbstbehalt erhöht haben möchte, wegen angeblich höheren Ausgaben für ihre Gesundheit. Die Ausgaben sind aber gar nicht so hoch und der Zuschlag für die Erwerbstätigkeit fällt ja eigentlich auch weg... Jetzt möchte ich halt zuverlässig argumentieren und rechnen können.

  • Vielen Dank für Eure schnellen Antworten.
    Die Drucksache kenne ich, bloß wollte ich nicht glauben, dass es nichts Neueres gibt... Es sind hier auch keine Kosten für Gesundheit etc. aufgenommen, ist das dann im Regelsatz enthalten? Soll ich das prozentual mal umrechnen?
    Ein Kollege gab mir den Tipp in der "Sachbezugsverordnung" zu schmökern. Trifft sie hier zu?
    Der Hintergrund meiner Fragerei ist, dass eine 80 jährige Schuldnerin den Selbstbehalt erhöht haben möchte, wegen angeblich höheren Ausgaben für ihre Gesundheit. Die Ausgaben sind aber gar nicht so hoch und der Zuschlag für die Erwerbstätigkeit fällt ja eigentlich auch weg... Jetzt möchte ich halt zuverlässig argumentieren und rechnen können.



    Welche Ausgaben macht sie denn geltend?

    Vielleicht hilft das hier auch weiter.

  • Guten Morgen Hego,
    Du bist wirklich mein zuverlässigster Ratgeber:huldigen:.
    Die Entscheidung hilft mir tatsächlich sehr weiter.
    Meine Schuldnerin hat nur äußerst dürftiges Vorbringen. Sie ist fast 80, zu 90 % schwerbehindert, hat eine Brille wegen grauen Stars, die sie monatlich abzahlt, all Vierteljahr Kompressionsstrümpfe und ist auf ihr Auto angewiesen...Das Geld reicht hinten und vorne nicht, behauptet sie...

  • Danke Pippa,

    behaupten kann sie ja viel, nachweisen sollte sie die Ausgaben und wenn die nicht wirklich ungewöhnlich hoch sind, kann man mit den Zuschlägen zu den Sozialhilfesätzen argumentieren und damit, dass sie keine berufsbedingten Ausgaben hat, die in der Tabelle eingearbeitet sind.

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