Hiiiiilfe! Hab hier ne Sache und Null Ahnung.
Antrag auf Verwertung gem. § 930 III, 825 ZPO eines PKWs und Hinterlegung des Erlöses.
Ein PKW wurde im Wege des Arrestes gepfändet. Arrestbefehl liegt mir in Kopie vor. Das Hauptsacheverfahren befindet sich noch im schriftlichen Vorverfahren. Weil die Lagerung des PKW hohe Kosten verursacht, soll der PKW jetzt durch ein privates Unternehmen (nicht durch den GV) versteigert werden.
Dass ich leider zuständig bin, hab ich schon herausgefunden...mehr aber auch noch nicht.
Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, um den Verwertungsbeschluss zu erlassen UND hat jemand ein Muster für einen solchen Beschluss???
Ich bin für jede Antwort dankbar!!!