versicherung

  • hallöchen =)

    ich brüte grade über versicherungsangeboten, da ich mich mit beginn der rechtspflegerausbildung selbst versichern muss.
    nun kam in einem gespräch mit einer versicherung heraus, dass nach einer neuen gesetztesänderung rechtspflegeranwärter ev. verpflichtet seinen sich zu versichern (also gesetztliche v. statt private) kann mir jemand was dazu sagen?

    danke und lg N.

  • Das halte ich für sehr unwahrscheinlich.

    Zitat aus dem Merkblatt des OLG Hamm zum Thema Krankenversicherungen:

    Zitat


    Mithin sind Sie auch nicht in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert.[...]Da durch die Beihilfen allerdings nur ein Teil der anfallenden Kosten und nicht die gesamten entstanden Aufwendungen erstattet werden; empfiehlt es sich, für den nicht abgesicherten Restbetrag eine private Krankenversicherung abzuschließen.

  • Man ist zu 1/2 über die Beihilfe des Dienstherrn abgesichert. Für das restliche 1/2 muss man selbst vorsorgen.
    Auszug aus der Verwaltungsvorschrift zur Bundesbeihilfenverordnung (einzusehen über Homepage des BMI):
    ¹Nach Artikel 43 des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzli-chen Krankenversicherung (GKV-WSG) besteht für Beihilfeberechtigte und berücksichtigungsfähige Angehörige mit Wohnsitz in Deutschland ab dem 1. Januar 2009 eine Pflicht zur Versicherung in der Krankenversicherung. ²Wer weder gesetzlich versichert ist noch einen Anspruch auf Leistungen ei-nes anderen Versorgungssystems wie freie Heilfürsorge hat, ist verpflichtet, den nicht von der Beihilfe abgedeckten Teil in einem der angebotenen Tarife der Krankenversicherung, die mindestens ambulante und stationäre Versor-gung umfassen, zu versichern.

  • ich lese das so: jeder ist verplichtet die 50% zu versichern egal ob gesetzlich oder privat, nur die möglichkeit, die restlichen 50% bei eventuellen behandlungen aus eigener tasche zu zahlen fällt weg... es wird nur von Krankenversicherung allgemein gesprochen nicht von gesetzlicher Krankenversicherung

  • Mein Reden. Von einer Pflicht, bei einer gesetzlichen Krankenkasse unterzukommen, habe ich im Rahmen von Rpfl-Anwärtern noch nie was gehört... wäre auch eine ganz schöne Dreistigkeit, wie ich finde - schließlich wird man sich ja wohl noch selbst aussuchen können (wenn man's sich leisten kann), ob man zu einer gesetzlichen oder einer privaten KK geht!

  • habe bei der Fh angerufen , die wissen da auch nix von ka was die dame von der versicherung aufgeschnappt hat. da bin ich ja beruhigt =)
    danke für eure antworten lg N

  • hi,

    ich möchte gern aus aktuellem anlass in das thema hineinspringen.

    meine pkv hat nun schon zum dritten mal ihre "beiträge angepasst". und nun reicht's :mad: also hab ich mich schon nach links und rechts umgesehen, welche pkv's es noch gibt. es gab ne menge... aber bei diesem riesen verwirrspiel durch abgleich preis-leistung, hab ich i'wann die totale krise bekommen. bei uns haben viele die "dbk". haben ein paar von euch die auch? ist die gut? ich fand, nachdem ich mir die agb's näher zu gemüte geführt habe, gar nicht mehr so toll, als ich gesehen hab, wie schnell sie bestimmte leistungen verweigern.

    und nicht ganz unwesentlich ist doch auch, wie sich die beiträge im alter verändern?!

    hoffe, ihr könnt mir ein paar tipps geben :)

    und noch eine frage: wäre es nicht vllt sogar besser (rein vorsorglich) in die gesetzliche zurückzuhüpfen??

  • Ich bin mit der genannten Versicherung zufrieden.


    und nicht ganz unwesentlich ist doch auch, wie sich die beiträge im alter verändern?!

    Man kann zwar von der Vergangenheit vielleicht in die Zukunft schließen, mehr aber auch nicht. Die Beitragsentwicklung im Alter lässt sich nicht wirklich vorhersagen. Ob Du dabei auf falsche Pferd gesetzt hast, weißt Du erst, wenn es schon zu spät ist. Ein Wechsel im Alter ist zumindest nach den derzeitigen Wechselregeln durch die mW nur geringfügig mögliche Mitnahme der Altersrückstellungen häufig nicht wirtschaftlich.

    Bei einer Rückkehr in die gesetzliche Versicherung, so sie denn rechtlich zulässig wäre, müsstest Du aber mW 100% des Beitrages selbst zahlen.

  • mensch, so eine rege beteiligung zu meiner frage, hätte ich gar nicht erwartet ;)

    Man kann zwar von der Vergangenheit vielleicht in die Zukunft schließen, mehr aber auch nicht. Die Beitragsentwicklung im Alter lässt sich nicht wirklich vorhersagen. Ob Du dabei auf falsche Pferd gesetzt hast, weißt Du erst, wenn es schon zu spät ist. Ein Wechsel im Alter ist zumindest nach den derzeitigen Wechselregeln durch die mW nur geringfügig mögliche Mitnahme der Altersrückstellungen häufig nicht wirtschaftlich.



    dass sich das nicht vorhersagen lässt, ist mir schon klar. ich hätte nur gedacht, dass sich vllt jmd dazu äußert, der schon länger in einer pkv ist und im vergleich zu anderen kollegen (die bei anderen pkvs sind) teurer abschneidet bei gleichem leistungsangebot.

    Bei einer Rückkehr in die gesetzliche Versicherung, so sie denn rechtlich zulässig wäre, müsstest Du aber mW 100% des Beitrages selbst zahlen.



    das ist richtig. andererseits würden dann die aufblitzenden dollarscheinchen in den augen meiner ärzte verschwinden und ich die notwendigen (und nicht alle möglichen) behandlungen bekommen.

  • Ob sich ein Wechsel in die GKV wirtschaftlich lohnt, ist auch eine Frage der Lebensplanung. Durch mitversicherten Ehepartner und Kinder wird sicher auch der zu zahlende Mehrbetrag ausgeglichen. Es würde mich wundern, wenn der Wechsel in die GKV nicht schon einmal Thema im Forum war, vielleicht findest Du auch was unter "Freiwillig versichert" o.Ä.

  • Zitat

    Bei einer Rückkehr in die gesetzliche Versicherung, so sie denn rechtlich zulässig wäre,



    Man kommt nur aus der PKV raus, wenn man Versicherungspflichtig wird, d.h. z.B. nach dem Rechtspflegeanwärterstudium (PKV) in ein Angestelltenverhältnis (GKV) übernommen wird.

    Ein Sprichwort heißt: Einmal PKV immer PKV.

    Im Alter (Vollendung 55.Lebensjahr) sind noch höhere "Hürden" für den Wechsel in die GKV geschaffen wurden, um die Solidargemeinschaft zu schützen:

    Man kann nicht in die GKV wenn,

    in den letzten 5 Jahren vor Beginn der Versicherungspflicht zu keinem Zeitpunkt ein gesetzlicher Krankenversicherungsschutz (Pflichtversicherung, freiwillige Versicherung, Familienversicherung) bestand.
    Außerdem müssen sie oder der Ehepartner in diesem Fünfjahreszeitraum mindestens die Hälfte dieser Zeit (2 Jahre und 6 Monate) versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder wegen einer hauptberuflich selbstständigen Tätigkeit nicht versicherungspflichtig gewesen sein.

  • Kann mir jemand helfen? Meine GKV hat angefragt wie es mit mir weitergeht und da ich nun ab September mein Studium beginnen werdere meinten die " dann muss ich mich ja sowieso privat Versichern"..
    Ok... und wann? wie Frühzeitig muss man das tun? Kann man sich das überhaupt leisten während dem Studium?
    Und hat jemand gute Erfahrungen gemacht bzw. kann mir weiterhelfen?
    Danke!

  • Erstmal herzlichen Glückwunsch zum Studienplatz.

    Du könntest/solltest Dir den Thread hier einfach mal durchlesen. Es gibt verschiedene Krankenversicherer. Die meisten bieten auch spezielle Anwärtertarife an, welche i. d. R. nicht über Gebühr belasten.

    Ich habe mir seinerzeit einfach mehrere Versicherungsvorschläge machen lassen und anschließend die infrage kommenden Versicherer persönlich aufgesucht. Wenn Du jetzt damit anfängst, sollte das zeitlich kein Problem darstellen. Der Versicherungsvertrag wird dann einfach mit Wirkung zum 01.09.2011 abgeschlossen.

    Die endgültige Entscheidung kannst natürlich nur Du treffen ;)

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