Hallo, ich bräuchte vor einer Besprechung mal kurz Hilfe. Es geht um die Höchstarbeitszeit für Justizbeschäftige (in Niedersachsen). Beträgt diese gemäß ArbZG maximal 10 Stunden täglich? Oder greift hier eine Sonderregelung, vergleichbar mit der Nds.ArbZVO (die ja nach § 1 S.1 nur für Beamte gilt, oder?)
Für schnelle Hilfe wäre ich in diesem Fall sehr dankbar.
Gruß, GArfield
Höchstarbeitszeit
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Garfield -
9. Juni 2009 um 13:22
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Ich kann dir nur sagen, dass bei uns in Sachsen die maximale AZ pro Tag 10 Stunden ist. Was man mehr da ist, wird von der Zeiterfassung nicht mehr mit berechnet. Aber keine Ahnung wo das steht.
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Ich glaube, in unserem Haus kann man sogar 12 Stunden max. arbeiten. Allerdings muss zwingend mindestens eine halbe Stunde Pause gemacht werden.
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Amtliche Abkürzung: Nds. ArbZVO
Fassung vom:06.12.1996 [Blockierte Grafik: http://www.intra.nds-voris.de/jportal/jp_js1…n_doku-info.gif]
Gültig ab: 10.04.2009
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:[Blockierte Grafik: http://www.intra.nds-voris.de/jportal/jp_js1…sachsen_neu.gif]
Gliederungs-Nr:204110163
Niedersächsische Verordnung
über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten
(Nds. ArbZVO) *)
Vom 6. Dezember 1996
§ 4
Arbeitszeitbeschränkungen
1 Länger als zehn Stunden täglich soll nicht, länger als zwölf Stunden darf nicht gearbeitet werden. 2 Im Durchschnitt eines Bezugszeitraums von vier Monaten darf die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit 48 Stunden nicht überschreiten.
Quelle: Hier -
Niedersächsische Verordnung
über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten
(Nds. ArbZVO) *)
Vom 6. Dezember 1996
Da liegt mein aktuelles Problem. Das bezieht sich ja leider nicht auf Beschäftigte.
Ich denke, dass für Beschäftigte gemäß § 4 ArbZG eine Höchsttagesarbeitszeit von 10 Stunden besteht. Nach TV-L i.V.m. § 7 Abs.2 Ziffer 4 ArbZG müsste durch eine Dienstvereinbarung aber zu regeln sein, dass auch Beschäftigte - wenn sie denn wollen - 12 Stunden pro Tag arbeiten dürfen. -
. Nach TV-L i.V.m. § 7 Abs.2 Ziffer 4 ArbZG müsste durch eine Dienstvereinbarung aber zu regeln sein, dass auch Beschäftigte - wenn sie denn wollen - 12 Stunden pro Tag arbeiten dürfen.
Eine Dienstvereinbarung ist nur dann zulässig, wenn der Tarifvertrag dies ausdrücklich erlaubt. Ist das so ? -
Stimmt. Ich hatte überlesen, dass es nicht um Beamte geht...
Hab nur noch die Gleitzeitvereinbarung gefunden.
Nach der dürfen die Dienststellen eigenverantwortlich in dem gesteckten Rahmen entscheiden. In Abschnitt 11 Abs. 6 wird auch die Höchstgrenze von 12 Stunden angenommen, gleichzeitig aber auch auf den von mir erwähnten § 4 nds.ArbZVO verwiesen. Daher weiß ich nicht, ob das dann auch nur für Beamte gilt...
Wobei die Gleitzeitvereinbarung aber sowohl für Beamte als auch für Angestellte gilt...
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