Ordnen jemand bei beim Festsetzungsbeschluss im vereinfachten Verfahren nach dem FamFG die sofortige Wirksamkeit an ?
Da ich nach altem Recht die Beschlüsse auch nicht entsprechend § 708 Nr. 8 ZPO für vorläufig vollstreckbar (ohne SL) erklärt habe, habe ich nicht vor, nach FamFG nun die sofortige Wirksamkeit anzuordnen.