Antrag nach 850f oder Erinnerung?

  • Der Schuldner legt mit einem ausdrücklich als Erinnerung bezeichneten Schreiben "Erinnerung" gegen einen PFÜB (hier die Festsetzung des unpfändbaren Betrages) ein. Das Gericht hilft auch wunschgemäß ab, meint aber, der Antrag sein in einen solchen nach § 850f umzudeuten??? Gebühren sollen auch nur nach Nr. 3309 VV RVG angefallen sein, nicht nach Nr. 3500.
    Need Help!

  • Nach deinem Vortrag waren gem. § 133 BGG die als Erinnerung bezeichneten Einwände des Schuldners in einen Antrag nach § 850f ZPO umzudeuten.

    Nach meiner Auffassung gehört dieses Verfahren nach § 850f ZPO zur Vollstreckungsmaßnahme i.S.v. § 18 Nr. 3 RVG (da es nicht in § 18 Nr. 8 RVG aufgeführt wird) mit der Folge, dass es für einen Gl.-V. der bereits die Gebühr für den Pfüb-Erlass verdient hat, überhaupt keine weitere Gebühr (weder nach 3309 noch nach 3500) gibt.

    Also schnell den Antrag abändern, bevor der Kollege das hier liest...;)

    the bishop :kardinal:

    NOBODY expects the spanish inquisition !

  • Find ich in Ordnung, schließlich kann man nicht alles so bearbeiten wie es heißt, sonst gäbe es nur noch chaos. Und, § 850 f passt doch und ist auch spezieller als § 766.

  • Wie immer - kommt ganz darauf an...
    Bei der Vollstreckung wegen Unterhalt kann der Selbstbehalt des Schuldners auch im Erinnerungswege angegriffen werden, wenn dargelegt wird, dass der Schuldner bereits zum Zeitpunkt des Pfüb-Erlass einen höheren sozialhilferechtlichen Bedarf hat.
    Wie war denn jetzt der Fall:
    "normaler" Pfü oder § 850 d ZPO???

  • 850d-PfüB. Das mit dem 850f würde ich ja einsehen, wenn der PfüB schon was älter wäre. Aber hier hat der Schuldner den PfÜB ja gerade erst zugestellt bekommen. Und ist vorher natürlich nicht angehört worden zur Pfändungsfreigrenze.

  • M.E. ist hier sowohl eine Erinnerung nach § 766 ZPO als auch ein Antrag nach § 850f ZPO zulässig.

    Da abgeholfen wurde spielt es für den Rpfl auch eigentlich keine Rolex was es jetzt war. Ich würde aber bei expliziter Bezeichnung als Erinnerung auch eine solche für gegeben ansehen.

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • Zitat

    Ich würde aber bei expliziter Bezeichnung als Erinnerung auch eine solche für gegeben ansehen.


    Daher diese Aussage, weswegen m.E. auch eine VV RVG Nr. 3500 abzurechnen ist bzw. sein kann. Das hätte ich vielleicht expliit schreiben sollen. :hoffebete:meinung:

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

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