Recht des Zwangsverwalters

  • Moin,

    darf ein Zwangsverwalter einen unbefristeten Mietvertrag abschließen?
    Hab nur leider einen alten Kommentar dazu gefunden, wonach nur befristete MV mit der Dauer bis zu einem Jahr zulässig sein sollen?

    Vielen Dank im voraus.

  • Zitat von loop63

    ..., wonach nur befristete MV mit der Dauer bis zu einem Jahr zulässig sein sollen?



    M.E. müßte die Fragestellung lauten: ..., wonach befristete MV nur mit der Dauer bis zu einem Jahr zulässig sein sollen?

    Nach meiner Auffassung war es nämlich auch nach der alten Zwangsverwalterverordnung möglich und auch usus, unbefristete Mietverträge abzuschließen. Nur wenn zeitlich befristete Mietverträge abgeschlossen werden sollten, durften sie die Dauer von einem Jahr nicht überschreiten.
    Dieser Passus ist in der neuen VO gestrichen aus den Gründen wie von Kai beschrieben. Die alte VO kann auch jetzt noch gültig sein für Zwangsverwaltungen, die vor 2004 angeordnet wurden (§§ 25, 26 ZwVwV)
    Gruß
    Stefan

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