Urlaubsanspruch bei tageweiser Arbeitsverteilung

  • Hallihallo,

    kennt sich hier jemand mit der Berechnung des Urlaubsanspruchs bei tagesweiser Arbeit aus?
    Ich arbeite seit dem 01.04.08 zwei Tage die Woche. Entsprechend wurde mein Urlaubsanspruch reduziert. Ab 03.10.09 werde ich nun 4 Tage arbeiten. Dieses Jahr habe ich noch keinen Urlaub genommen. Wie wird der Urlaubsanspruch für dieses Jahr berechnet bzw. was geschieht mit meinem Urlaub, den ich noch nicht genommen habe?
    Mein GL meint, dass mein Resturlaub für dieses Jahr nicht hochgerechnet wird, wodurch ich dann aber faktisch nur 3 Wochen Urlaub nehmen könnte....

    Hat jemand eine Ahnung? Danke!



  • Das würde mich auch mal interessieren. Dein Urlaubsanspruch bis September 2009 dürfte ja klar sein. Ab Oktober müssten dann aber entsprechend mehr Tage pro Monat Urlaub gerechnet werden. Die Rechnung dürfte ja kein Problem sein! So kenne ich das.

    Mich wundert allerdings, dass Dein Urlaub entsprechend "reduziert" wurde. Das kenne ich nicht. Ich arbeite auch nur an vier Tagen in der Woche. Ich habe allerdings den gleichen Urlaubsanspruch wie meine Kollegin, die an fünf Tagen die Woche da ist. Allerdings muss ich mir (natürlich) für eine Woche genommenen Urlaub auch fünf Tage eintragen!

    Alles andere wäre ja auch nicht wirklich fair. Natürlich arbeite ich die Woche einen Tag weniger. Aber das kann man ja nicht Urlaub nennen. Mein Chef ist der Meinung, dass Erholungsurlaub nur gegeben ist, wenn man auch Urlaub am "Stück" nimmt (was ich schon lange nicht mehr hatte:mad:). Das kann ich aber nur, wenn ich auch entsprechende Urlaubszähltage habe. Und wie gesagt, die gleichen wie die Kollegin, die die ganze Woche kommt. Allerdings auch für mich gilt dann: Eine Woche Urlaub 5 Urlaubszähltage!


  • Mich wundert allerdings, dass Dein Urlaub entsprechend "reduziert" wurde. Das kenne ich nicht. Ich arbeite auch nur an vier Tagen in der Woche. Ich habe allerdings den gleichen Urlaubsanspruch wie meine Kollegin, die an fünf Tagen die Woche da ist. Allerdings muss ich mir (natürlich) für eine Woche genommenen Urlaub auch fünf Tage eintragen!



    So kenne ich das auch von Kollegen, die nur tageweise arbeiten. Würde hier mal den Pers.Rat befragen oder hoffen, dass hier jemand die entsprechenden Bestimmungen zur Hand hat.;)
    Wo das steht, weiss ich nämlich leider nicht!

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • In Hessen wird der Urlaubsanspruch entsprechend reduziert, dafür muss ich aber für eine Woche Urlaub auch nur zwei Tage nehmen.
    Bei eurer Variante tritt natürlich mein Problem nicht auf - Jahresurlaub bleibt immer gleich, egal wie wieviele Tage man arbeitet.

    Leider konnte mir bisher keiner weiterhelfen... Ich werde mich nächste Woche mal beim OLG durchfragen...vielleicht hat da jemand Ahnung :gruebel:

  • In Hessen wird der Urlaubsanspruch entsprechend reduziert, dafür muss ich aber für eine Woche Urlaub auch nur zwei Tage nehmen.
    Bei eurer Variante tritt natürlich mein Problem nicht auf - Jahresurlaub bleibt immer gleich, egal wie wieviele Tage man arbeitet.

    Leider konnte mir bisher keiner weiterhelfen... Ich werde mich nächste Woche mal beim OLG durchfragen...vielleicht hat da jemand Ahnung :gruebel:



    sonst hilfts ja nur, bis September den kompletten Urlaub zu nehmen;), sonst ist das ja höchst ungerecht bei Euch!
    Im Grunde müsste man Dir, damit es gerecht wird, ab Oktober einfach ein Drittel mehr Urlaub geben auf die unverbrauchten Tage, dh. wenn Du dann noch 4 Tage hast, werden das ab Okt. 6 Tage. Für Dich bliebe es bei dem Beispiel ja einfach bei 2 Wochen Urlaub.
    Aber wie gesagt, Pers.Rat weiss vielleicht was - Du wirst ja nicht die erste sein, die aufstockt.

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  • Mich wundert allerdings, dass Dein Urlaub entsprechend "reduziert" wurde. Das kenne ich nicht. Ich arbeite auch nur an vier Tagen in der Woche. Ich habe allerdings den gleichen Urlaubsanspruch wie meine Kollegin, die an fünf Tagen die Woche da ist. Allerdings muss ich mir (natürlich) für eine Woche genommenen Urlaub auch fünf Tage eintragen!


    Die Kürzung ergibt sich aus §5 Absatz 5 EUrlV. Davon ganz abgesehen, dass bei dir auch angerechnet wird.

    Anja:
    Ändert sich die Verteilung der Arbeitszeit oder auch die Anzahl der Stunden? Für den ersteren Fall würde ich zu §5 Absatz 5 Satz3 EUrlV tendieren. Für den zweiten Fall müsste ich die Kommentierung befragen - aber nicht am WE. ;)

  • Der Urlaub wird anteilig nach den Wochenarbeitstagen gekürzt, bei 2 Wochentagen also 30 Tage (nur ums leichter zu rechnen, bei 26 bzw. 29 Tagen entsprechend) :5 x 2 = 12 Tage, bei 4 Tagen: 30:5x4= 24 Tage im Jahr, das mußt Du noch auf die Monate hochrechnen: Jan-Sept. 9 Tage und Oktober bis Dez. 6 Tage; insgesamt 15 Tage (bei 30 Tagen Urlaubsanspruch) Das gilt zumindest für Bayern und steht in der jeweiligen Urlaubsverordnung .

    Die höchste Form des Glücks ist Leben mit einem gewissen Grad an Verrücktheit.
    Erasmus von Rotterdam

  • Vielleicht gilt in dem Bundesland der Themenstarterin eine ähnliche Regelung als in Hamburg ? Hier heißt es in § 10 Abs. 2 der Verordnung über den Erholungsurlaub der hamburgischen Beamtinnen und Beamten vom 7. 12. 1999 :
    " Ist die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit auf weniger als fünf Arbeitstage in der Kalenderwoche verteilt, vermindert sich der Gesamturlaub ... für jeden zusätzlichen arbeitsfreien Tag im Urlaubsjahr um ein Zweihundertsechzigstel. "
    Hierbei kann es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Beamten und der Dienststellenleitung bei der Errechnung der "zusätzlichen arbeitsfreien Tage" kommen, und zwar bei der Frage, ob die Feiertage dabei zu berücksichtigen seien. Manche Dienststellenleitung kommt dabei zu einem für den Beamten ungünstigen Ergebnis :(.
    Deshalb mein Tip : informiert Euch bei Personalrat oder Berufsverband bzw. Gewerkschaft :)


  • Mein GL meint, dass mein Resturlaub für dieses Jahr nicht hochgerechnet wird, wodurch ich dann aber faktisch nur 3 Wochen Urlaub nehmen könnte....

    wie willst du denn hochrechnen? Auf eine 4 Tagewoche oder auf fünf der ersten Monate?

    Faktisch hast du doch bei einer Zweitagewoche schon drei Tage "Urlaub"


    @ Sophie: wenn du bei 4 Tage Arbeit 5 Tage Urlaub nimmst, kommste auch auf die Umrechnung. 1 Tag Urlaub, weil du eh da "Urlaub" hast und 4 genommene Tage.

  • Urlaubskürzung findet tatsächlich nicht statt. Wer einen Anspruch von 6 Wochen = 30 Tagen hat, der hat bei 2 Arbeitstagen dann eben einen Anspruch von 6 Wochen = 12 Tagen. Verwirrend und kompliziert kann es dann werden, wenn mitten im Jahr die Zahl der Arbeitstage geändert wird. Dann muss geschaut werden, wieviel Urlaub schon genommen wurde und den restlichen Anspruch auf die neue Anzahl an Tagen umgerechnet werden.

  • Urlaubskürzung findet tatsächlich nicht statt. Wer einen Anspruch von 6 Wochen = 30 Tagen hat, der hat bei 2 Arbeitstagen dann eben einen Anspruch von 6 Wochen = 12 Tagen.

    Ich mag auf dem Schlauch stehen - aber ist der geschilderte Fall nicht eine Kürzung :gruebel: Wenn tatsächlich nicht gekürzt würde, wären es immer noch 30 Tage (und entsprechend mehr Wochen im Ergebnis)?



  • Wer rechnen kann ist klar im Vorteil:oops: Habs jetzt mal nachgerechnet. Bei der Berechnung von RpflHof komme ich bei den hiesigen 26 Tagen Urlaub immer auf das gleiche Ergebnis. Egal ob 5 Tage oder 2 Tage oder wie auch immer. Nach der Umrechnung bleibt es gleich.

  • Urlaubskürzung findet tatsächlich nicht statt. Wer einen Anspruch von 6 Wochen = 30 Tagen hat, der hat bei 2 Arbeitstagen dann eben einen Anspruch von 6 Wochen = 12 Tagen.



    Ich mag auf dem Schlauch stehen - aber ist der geschilderte Fall nicht eine Kürzung :gruebel: Wenn tatsächlich nicht gekürzt würde, wären es immer noch 30 Tage (und entsprechend mehr Wochen im Ergebnis)?



    Nicht, wenn du nur an den Tagen Urlaub nehmen musst, an denen du auch tatsächlich arbeitest.

    Beispiel Sommerurlaub für 3 Wochen. Jemand, der 2 Arbeitstage/Woche hat, setzt dafür 6 Urlaubstage ein, jemand, der Vollzeit arbeitet, eben 15 Tage. Sonst könnte ja der Teilzeitmensch 15 Wochen zu Hause bleibe, wenn er weiterhin 30 Tage Urlaub im Jahr hätte.

    Wenn Urlaub immer nur wochenweise genommen wird, ist es fast egal, wie man es dreht. Was ist jedoch, wenn nur ein freier Tag benötigt wird ? Wieviel Urlaub rechnet man dann jemandem an, der nur Montags und Dienstags arbeitet ? Eine halbe Woche = 2,5 Urlaubstage ??
    Genau für solche Fälle ist eine tageweise Umrechnung des Urlaubsanspruches sinnvoll.

    "Kürzung" würde bedeuten, dass effektiv weniger Urkaub zur Verfügung stünde. Das Wort "Kürzung" ist so negativ behaftet und impliziert einen Nachteil. Dem ist aber eben nicht so.

    Einmal editiert, zuletzt von Simba (16. Juni 2009 um 11:10) aus folgendem Grund: Ergänzung

  • Simba: Danke für das ausführliche Beispiel - und ich stehe nicht auf dem Schlauch ;) Die Nichtkürzung und dafür mehr tage anrechnen, als man eigentlich braucht - ist vom Ergebnis her das gleiche - lässt sich im Zweifel aber besser rechnen.

    Deswegen Anpassen (wenn du nicht kürzen magst) und die Frage mit den Einzeltagen stellt sich nicht.

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