Urlaubssperre wegen Betriebsausflug?

  • §7 Bundesurlaubsgesetz: Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen...

    M. E. ist ein Betriebsausflug kein "dringender betrieblicher Belang", um einem Mitarbeiter Urlaub zu verweigern. Wenn der Betrieb nicht aufrecht erhalten werden kann, darf eben kein Betriebsausflug stattfinden! Hier muß man mal die Wertigkeiten gegenüberstellen.




    Aufgepasst: Das Bundesurlaubsgesetz gilt nicht für Beamte, da kommt es auf die jeweiligen Erholungsurlaubsverordnung der Länder an.

    Ich persönlich sehe auch in der präventiven Urlaubssperre, also bevor für den Tag tatsächlich Urlaub beantragt wurde, keine besondere Härte. Das Interesse, an einem ganz bestimmten einzelnen Tag Urlaub zu nehmen, ist meines Erachtens geringer anzusetzen als die Aufrechterhaltung des Amtsbetriebes. Zumal das ganze, so habe ich den Sachverhalt verstanden, relativ kurzfristig sein soll.

  • Klar, relativ kurzfristig, aber aus aktuellem Anlass, den man nicht voraussehen kann: Streik der Kigas und Kitas!!!!!! Viele die ich kenne, haben mittlerweile schon den hälftigen Jahresurlaub nehmen müssen, da die Betreuung (für die man viel Geld bezahlt) momentan und auch weiterhin auf jeden Fall bis zu den Sommerferien nicht mehr gegeben ist!



  • Wenn's lediglich um die Aufrechterhaltung des Minimalbetriebes des AG geht, würde ich die Verwaltung auch verstehen . . . da will sich halt jemand davor drücken, evtl. die ungeliebte RAST an die Backe zu bekommen :teufel:




    @ redge:

    Ich frage Dich jetzt mal etwas pr:)vizierend:


    Aufgrund welcher Rechtsgrundlage habe ich z.B. die von Dir gewählte ungeliebte RAST zu meinem auch nicht geringem Dezernat zusätzlich - ohne jegliche Entschädigung - zu vertreten, nur weil ich z.B. als allein erziehende Mutter nicht in der Lage bin, die 35,00 € für den Betriebsausflug (Z.B. Baggerfahrt in der Eifel) aufzubringen (Jammer auf hohem Niveau, aber aus dem mD sind mir solche Argumente geläufig).

    Ich plädiere dafür, auch in solchen Vertretungsfällen den ansonsten seitens der Verwaltung strengen Maßstab der Vertretung (in der Abteilung selbst, wie bei Urlaubsvertretung) sicherzustellen.

    Ansonsten kann nur gelten:
    Keine Vertretung in RAST, dann halt kein Betriebsausflug für den dortigen Sachbearbeiter oder die Verwaltung holt sich ihr Rückgrat von der Stechuhr und entscheidet, dass das Gericht an diesem Tag geschlossen bleibt.

  • (...) Aufgrund welcher "Rechtsgrundlage" habe ich z.B. die von Dir gewählte ungeliebte RAST zu meinem auch nicht geringem Dezernat zusätzlich - ohne jegliche Entschädigung - zu vertreten (...)



    Bei uns am Ag wäre/ist die "Rechtsgrundlage" die Dienstjüngstenregelung (ist der regelmäßige Vertreter nicht da, muß der Dienstjüngste ran) - fertig :nixweiss: ;)

  • Zitat

    Aufgepasst: Das Bundesurlaubsgesetz gilt nicht für Beamte, da kommt es auf die jeweiligen Erholungsurlaubsverordnung der Länder an.



    Aufgepasst: das Bundesurlaubsgesetz ist die Mindestnorm - nachgehende Gesetze und verordnungen dürfen keine Schlechterstellung zur Folge haben...

    Es gibt wichtigen und unwichtigen Aktenstaub.

  • (...) Aufgrund welcher "Rechtsgrundlage" habe ich z.B. die von Dir gewählte ungeliebte RAST zu meinem auch nicht geringem Dezernat zusätzlich - ohne jegliche Entschädigung - zu vertreten (...)



    Bei uns am Ag wäre/ist die "Rechtsgrundlage" die Dienstjüngstenregelung (ist der regelmäßige Vertreter nicht da, muß der Dienstjüngste ran) - fertig :nixweiss: ;)



    Diese Rechtsgrundlage kenne ich auch noch. Aber inzwischen hat sich das Verhalten der Trottellummen verändert.:)

  • Zitat

    Aufgepasst: Das Bundesurlaubsgesetz gilt nicht für Beamte, da kommt es auf die jeweiligen Erholungsurlaubsverordnung der Länder an.



    Aufgepasst: das Bundesurlaubsgesetz ist die Mindestnorm - nachgehende Gesetze und verordnungen dürfen keine Schlechterstellung zur Folge haben...



    § 2 Satz ^1des Mindesurlaubsgesetzes für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz):
    "Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigten"

    Vom Unterschied zwischen Arbeitnehmer und Beamten (für welche das Bundesurlaubsgesetz s.o. gar nicht gilt) sollte man auch als Verwaltungsangestellter einer kommunalen Vollstreckungsstelle schon mal was gehört haben.

  • @ Redge:

    Das sind ganz liebe Tiere, die es aber im Erdinger Ried nicht gibt.

    Schau mal bei Wikipedia rein.

    Ansonsten hier in Kurzform:


    Wenn die Jungtiere ungefähr drei Wochen alt sind, springen sie von den Klippen, obwohl sie immer noch flugunfähig sind. Dabei fallen sie manchmal aus 40 Meter Höhe direkt auf den steinigen Strand.

  • Wenn die Jungtiere ungefähr drei Wochen alt sind, springen sie von den Klippen, obwohl sie immer noch flugunfähig sind. Dabei fallen sie manchmal aus 40 Meter Höhe direkt auf den steinigen Strand.



    Off-Topic: :heul: - ich hoffe, sie überleben?

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Wenn die Jungtiere ungefähr drei Wochen alt sind, springen sie von den Klippen, obwohl sie immer noch flugunfähig sind. Dabei fallen sie manchmal aus 40 Meter Höhe direkt auf den steinigen Strand.



    Off-Topic: :heul: - ich hoffe, sie überleben?



    Bitte weiterlesen:

    Aufgrund der Fettschicht, die sich die Tiere vorher angefressen haben, überleben die meisten diesen Sturz, so dass sie zusammen mit ihren Eltern das Meer erkunden können.

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