BerH JobCenter 1 BVR 1517/08

  • All die Entscheidungen zeigen doch - m.E. immer deutlicher - dass bei Ablehnung Erwägungen anzustellen sind, ob ein vernünftiger Dritter einen RA beanspruchen würde oder nicht!
    Das wurde ( wieso ?) in keiner der Entscheidung angeführt.

    Daher sehe ich es immer empfehlenswerter an, komplett alle Erwägungen bei einer Ablehnung in die Entscheidung einzupacken, als nur "die Behörde hilft" zu sagen.

    Ich denke es ist nur eine Frage der Zeit, bis dazu auch mal eine Entscheidung ergehen wird.

  • Welche Entscheidungen? Sehe da nur ...

    Ich denke es sollte immer die Grundlage einer vernünftigen juristischen Arbeitsweise sein, alle Tatbestände zu prüfen. (Auch wenn das in der Praxis nicht immer möglich ist. Aber das kann ja spätestens in der Nichtabhilfeentscheidung nachgeholt werden.)

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