Endgültige Einstellung § 850 k II

  • :oops: Hallo , wieder mal Deppenfragetag:

    Kollege hat 203,00 € vorab freigegeben, da Schuldner diese Summe beantragt hat --mehr war nichtr mehr auf dem Konto zum Zeitpunkt des Antrags(handelte sich um Teil des Unterhaltsgeldes fürs Kind, insgesamt 267€jeden Monat vom Kindesvater).
    Gläubiger hat als Stellungnahme erklärt, dass er einverstanden mit der Freigabe ist, im weiteren aber am PfüB festhält.

    Hab ich jetzt als endgültige Freigabe
    a)monatlich 203 €
    b) monatlich 267€
    oder
    c) nur die einmalige Freigabe
    zu bestätigen? Hab wirklich keinen Schnall, selbst nur Vorabfreigaben veranlasst.Aus dem Protokoll /Antrag egibt sich nichts, ob "dauerhaft" freigegeben werden sollte-Kollege nächste Wochen nicht zu erreichen.

  • Zitat

    203,00 € vorab freigegeben, da Schuldner diese Summe beantragt


    Nun, über den Antrag wird man nicht hinausgehen können außer der Gläubiger hat die Freigabe der laufenden Unterhaltszahlung erklärt.

    Wird das aus dem Gl-Schreiben nicht klar, würde ich den Gläubiger anschreiben und um Klarstellung bitten, vielleicht mit dem Dezenten hinweis, dass bei Nichtfreigabe jeden Monat mit der gleichen Arbeit (Schuldnerantrag - Vorabfreigabe - Gläubigeranhörung - Freigabebeschluss) zu rechnen ist.

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

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