Bewilligung PKH bei Teilungsversteigerung

  • Wie ist das bei der Prüfung zur Bewilligung von PKH für die Teilungsversteigerung. Das Gericht weist die PKH mit der Begründung ab, da das Grundstück mit sagen wir mal 40.000 EUR belastet ist, bestünde keine Erfolgsaussicht. Tatsächlich hat das Grundstück aber einen Wert von 70.000 EUR. Kann die PKH dann tatsächlich mit der Begründung fehlender Erfolgsaussichten verwehrt werden:gruebel::gruebel::gruebel:

  • Bist Du über die Suchfunktion nicht fündig geworden, da gibt es jede Menge Threads?

    Prozesskostenhilfe für ein Teilungsversteigerungsverfahren kann nur dann bewilligt werden, wenn im Rahmen einer zu treffenden Prognose über den Gang des Verfahrens die Aussicht besteht, dass es auch tatsächlich durchgeführt wird. Ist aufgrund der auf dem Grundstück lastenden Grundpfandrechte mit einem Gebot nicht zu rechnen, ist Prozesskostenhilfe abzulehnen.
    LG Heilbronn, Beschluss vom 14.06.2006 - 1 T 202/06

    Dem Antragsteller einer Teilungsversteigerung darf Prozesskostenhilfe für das Teilungsversteigerungsverfahren nicht wegen Mutwilligkeit versagt werden, weil das Grundstück hochgradig dinglich belastet ist.
    LG Gießen, Beschluss vom 23.11.2007 - 7 T 454/07

    Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren der Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft kann mit der Auflage verbunden werden, daß die Kosten bei Beendigung des Verfahrens durch Zuschlag aus dem Übererlös zu zahlen sind, der bei der Auseinandersetzung auf den Antragsteller entfällt.
    LG Saarbrücken, Entscheidung vom 25.09.1986 - 5 T 521/86

  • Super, danke schön:blumen:
    aber ich hatte echt nix passendes gefunden über die Suchfunktion - vielleicht war ich auch nicht ausdauernd genug:oops:

  • Mein Gericht möchte zwar PKH bewilligen, aber den RA nicht beiordnen.

    Ich finde das Verfahren ja etwas schwierig, um das ohne RA zu machen. Kennt jemand Entscheidungen, dass ein RA beizuordnen sein könnte?

    Die Eigentümer sind zwischenzeitlich geschieden, die Ehefrau (Mandantin) will aus dem Grundbuch raus. Ehemann wohnt noch da, nutzt das Grundstück auch seit Scheidung, trägt alle Kosten.... etc. ...... Besteht irgendeine Chance, eine Beiordnung zu kriegen? :gruebel:

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