Besorgnis der Befangenheit



  • Der Befangenheitsantrag dürfte nämlich gar nicht zur Sachakte genommen werden, so dass bei richtiger Behandlung erst der Richter und dann Du davon erfahren.





    Wo soll denn der Befangenheitsantrag sonst abgeheftet werden, wenn nicht in der Sachakte?

    Auch bei Befangenheitsanträgen gegen Richter befinden sich diese bei uns regelmäßig in den Sachakten.

    Im Falle einer vorliegenden Befangenheit ist doch sonst gar nicht erkennbar, weshalb plötzlich Richter B statt zuvor Richter A das Verfahren weitergeführt hat.[/quote]

    :gruebel: Auch wieder wahr... Mir wurde damals gesagt, das sei wie eine DAB zu werten, aber die zieht ja keinen Bearbeiterwechsel nach sich...:gruebel:
    Dann ziehe ich meine (nicht anhand Vorschriften nachgeprüfte) Bemerkungen zurück, da nur auf Hörensagen beruhend!;)

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

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