Wie sieht VB als EVB aus?

  • Ich habe den Erlaß eines VB auf gängigem Formular beantragt und gleichzeitig gebeten, den VB nach Erlaß als Europäischen Vollstreckungstitel zu bestätigen.

    Fragen dazu:

    1. Wie sieht der VB, bei dem obiger Antrag gleichzeitig gestellt wurde, aus? Handelt es sich um den "normalen" VB mit entsprechendem Vermerk oder handelt es sich um "vier weiße gesiegelte Blätter"? Die Gerichtskosten für den Antrag, den VB als EVT zu bestätigen, waren bei Antragstellung nicht eingezahlt.

    2. Bekommt der Antragsteller, trotz obigen Antrages, erst einmal einen "normalen" VB zur Kenntninahme (Zustellung durch Gericht war beantragt)?

    3. Wann genau erfolgt die Aufforderung, die Gerichtskosten für den EVT einzuzahlen? Gleichzeitig bzw. nachdem ein "normaler" VB an den Antragsteller zugesandt wurde?

    4. Besteht die Möglichkeit, daß ein VB, der als EVT bestätig wurde, an den Antragsteller übersandt wird, ohne daß der entsprechende GK-Vorschuß (für EVT) eingezahlt wurden?

  • Also der Europäische VB sieht folgendermaßen aus: dem normalen VB wird eine Erklärung beigefügt (gesiegelte Verbindung).

    Den Europäische VB bekommst du erst, wenn du die Kosten eingezahlt hast. Ob die Kostenrechnung gleich kommt oder erst nach der ZU des normalen VB, weiß ich gar nicht (hatte so einen Fall auch noch nicht). Am besten du rufst mal beim Mahngericht an.

  • Also der Europäische VB sieht folgendermaßen aus: dem normalen VB wird eine Erklärung beigefügt (gesiegelte Verbindung).


    Danke, das hilft mir schon mal weiter.

    Zitat

    Odie Kostenrechnung gleich kommt oder erst nach der ZU des normalen VB, weiß ich gar nicht.

    Kann ich daraus entnehmen, daß der Antragsteller immer auch einen "normalen" VB bekommt? Dies auch dann, wenn er bereits bei Antragstellung mitteilt, daß er einen EVT wünscht?

  • Kann ich daraus entnehmen, daß der Antragsteller immer auch einen "normalen" VB bekommt? Dies auch dann, wenn er bereits bei Antragstellung mitteilt, daß er einen EVT wünscht?


    Dies ist wohl so, wie ich inzwischen herausgefunden haben. Daher eine andere Frage: Wie lange dauert es i. d. R. von der Einzahlung der GK für den EVT bis zur Übersendung des EVT an den Antragsteller /-vertreter?

  • Kann ich daraus entnehmen, daß der Antragsteller immer auch einen "normalen" VB bekommt? Dies auch dann, wenn er bereits bei Antragstellung mitteilt, daß er einen EVT wünscht?


    Dies ist wohl so, wie ich inzwischen herausgefunden haben. Daher eine andere Frage: Wie lange dauert es i. d. R. von der Einzahlung der GK für den EVT bis zur Übersendung des EVT an den Antragsteller /-vertreter?



    Das kommt wohl auf die evtl. bestehenden Rückstände des jeweiligen Mahngerichts an. Grundsätzlich, soweit alles vorliegt, dauert es nicht lange.

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