PÜ Arbeitseinkommen Entlassung + Wiedereinstellung

  • Hallo zusammen!

    Wenn nach erfolgter Pfändung des Arbeitseinkommens der Arbeitgeber den Schuldner-Arbeitnehmer im Winter entlässt und im Frühjahr wieder einstellt, dann gilt der PÜ doch fort und muss nicht jedes Jahr neu beantragt werden, oder?! Wenn ich richtig liege: Wo finde ich was dazu?
    Vielleicht hat jemand zufällig eine Kommentarstelle bzw. Entscheidung zur Hand?!

    Vielen Dank :o)

  • Hallo Uschi,

    deine Ansicht ist wohl zu teilen. Ausführliches findest du im Stöber, Forderungspfändung, 11. Aufl., Rn 969,970 (ausdr. Hinweis auf Saisonarbeiter).

    Gruß

    HuBo

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