Hallo zusammen!
Wenn nach erfolgter Pfändung des Arbeitseinkommens der Arbeitgeber den Schuldner-Arbeitnehmer im Winter entlässt und im Frühjahr wieder einstellt, dann gilt der PÜ doch fort und muss nicht jedes Jahr neu beantragt werden, oder?! Wenn ich richtig liege: Wo finde ich was dazu?
Vielleicht hat jemand zufällig eine Kommentarstelle bzw. Entscheidung zur Hand?!
Vielen Dank :o)