Ich muss auch einmal eine Frage stellen:
Da lese ich anderwärts die folgende kühne Behauptung eines Foren-Users:
Man muss wissen, dass ein zweimaliges Nicht-Beantworten eines Inkasso-Schreibens rechtlich als Schuldanerkenntnis gewertet wird.
Habe ich jetzt irgendetwas verpasst und wenn ja, woraus ergibt sich denn so etwas? [Blockierte Grafik: http://www.cosgan.de/images/more/bigs/a102.gif]
In meinen Augen ist das Tinneff!