Ich antworte ein wenig bösartig!
Meine entsprechender Festsetzung von Zwangsgeldern ist dein Gehalt gesichert (der Staat ist eh pleite und kann das Geld gut gebrauchen).
Steuerliche Auswirkungen kann die Verweigerung der Grundbuchberichtigung nicht haben, da unabhängig von der Eintragung diese widerspenstige Dame Eigentümerin ist und nach steuerlichen Grundsätzen auch versteuert wird.
Die Anwendbarkeit des § 82 a GBO halte ich für problematisch, da dass Berichtigungszwangsverfahren durchführbar ist und (zumindest auf Dauer) auch Aussicht auf Erfolg bietet.
Zu prüfen wäre im Übrigen anhand der Kommentierung, wie die Definition "Aussicht auf Erfolg" zu bewerten ist.
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