Hallo,
ich soll eine Sicherungshypothek für den restlichen Kaufpreis eintragen. Die Sicherungshypothek wurde im Kaufvertrag bewilligt. Mit gleicher Post geht eine Grundschuldbestellungsurkunde zur Finanzierung des Kaufpreises ein. Eine Rangbestimmung wird nicht getroffen.
Muss ich jetzt Gleichrang eintragen oder gibt es irgendwo ein sonderrecht für diese Kaufpreissicherungshypothek?
Danke schon mal.
Kaufpreissicherungshypothek Rang
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Anita -
9. Juli 2009 um 07:38
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Irgendwo im Schöner/Stöber sowie auch hier im Forum kann - wenn ich mich recht erinnere - nachgelesen werden, dass man von einer stillschweigenden Rangbestimmung der Beteiligten dahingehend, dass die im KV für den Veräußerer bestellten Rechte Vorrang vor allen weiteren evtl. noch bestellten Rechten haben soll, ausgehen kann.
Ich würde daher die SichHyp mit Vorrang vor der GS eintragen, sofern nicht in der GS-Urkunde eine davon abweichende Rangbestimmung getroffen wurde. (Dann müsste man wohl beanstanden.) -
Hier könnte eine stillschweigende Rangbestimmung zugunsten der Restkaufgeldhyp vorliegen (vgl. Demharter, 25. Aufl., Rdnr. 32 zu § 45)
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Danke,
mir war auch so als hätte ich etwas in der Art schon mal gelesen. Habe aber nichts mehr gefunden. -
Im Zweifel kann auch nicht schaden, den Notar um eine entsprechende Klarstellung der Anträge zu bitten.
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Im Zweifel kann auch nicht schaden, den Notar um eine entsprechende Klarstellung der Anträge zu bitten.
Das ist nie ein Fehler.
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