Lohnzahlungszeitraum

  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Laufe eines Monats oder Einstellung der Zahlung des Arbeitslohns im Laufe eines Monats wegen anschließendem Bezug von Krankengeld. Der pfändbare Betrag ist nach der Monatstabelle zu berechnen, das ist klar (Stöber, Rdn. 1038).

    Die Frage, die zur Zeit sehr konträr diskutiert wird lautet:

    Wird der pfändbare Betrag aus den nur anteiligen Bezügen nach der Monatstabelle berechnet (so Stöber, Rdn. 1038) oder wird der pfändbare Betrag aus dem vollen (fiktiven) Monatseinkommen ermittelt und anteilig vermindert (Hintzen in Rn. 138 in der Presto Lohnpfändungstabelle)?

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