Hinterlegung-Nachlasspflegschaft

  • Hallo
    was haltet ihr von folgendem Fall?

    Der Sohn A) des Verstorbenen B hat zu Lebzeiten des B seinen Lohn- und Gehaltsanspruch an B abgetreten. Wegen mehrerer nach der Abtretungserklärung ausgebrachter Lohnpfändungen weiterer Gläubiger des A, hat der Arbeitgeber die Hinterlegung des pfändbaren Arbeitslohnes beantragt. Dort ist zwischenzeitlich ein Betrag von ca. 5.000,00 € hinterlegt. Die Freigabe soll von einem Pfändungsgläubiger beantragt werden. Hierzu ist eine Erklärung des verstorbenen B bzw. seiner Erben notwendig. Alle bekannt gewordenen Erben haben die Erbschaft ausgeschlagen. Ist es erforderlich, dass hier ein Nachlasspfleger bestellt wird, um die Freigabe der Freigabe des hinterlegten Betrages zuzustimmen? Oder gibt es eine andere Möglichkeit? Evtl. Pfleger nach § 1913 BGB? Hoffe auf eure Hilfe, danke im Voraus.

  • § 1913 BGB ist auf keinen Fall einschlägig.

    An der Bestellung eines Nachlasspflegers wird wohl kein Weg vorbeiführen. Wenn ein Gläubiger nach § 1961 BGB beantragt, weil er die Erben auf Zustimmung verklagen möchte, müsstest Du auch anordnen.

    Vergütung notgedrungen aus der Staatskasse.

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