Räumung - mehrere Gläubiger - Rechtsnachfolge

  • Ich würde gern mal eine Frage eines unserer GV an euch weitergeben. Er hat einen Räumungstitel, Gläubiger sind Eheleute. Antrag auf Räumung wird (durch eine Tochter) im Namen beider Gläubiger gestellt, der GV kann aber wohl aus den eingereichten Unterlagen ersehen, dass die Ehefrau inzwischen verstorben ist.
    Er hat daher Rechtsnachfolgeklausel angefordert, ist im Nachhinein aber unsicher geworden.
    Ich denke, die Gläubiger sind Gesamtgläubiger hinsichtlich der Räumung und es könnte auch einer der Gläubiger den Antrag alleine stellen, also eher keine Klausel erforderlich. Das Pikante an der Sache ist aber: in dem zu räumenden Objekt wohnen "Kinder" der Gläubiger und damit potentielle Rechtsnachfolger. Deshalb schwanke ich ein wenig in meiner Ansicht.
    Was meint ihr?

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

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