Hallo,
Ich habe eine Frage und zwar: Wie ist es denn richtig, damit alles
seine Ordnung hat?
Wir machen Euro 5.000,00 aus einem Verkehrsunfall bei der
ggHV geltend. Diese bezahlt Euro 3.000,00. Dann bekommt
sie eine Rechnung über eine (z.b.) 1,3 Geschäftsgebühr
aus Euro 3.000,00.
Wir fordern mit der Klage ein:
restlichen Schadensersatz Euro 2.000,00
und restliche Gebühren (also 1,3 GG aus Euro 5.000,00 ./.
den von der Versicherung bezahlten Betrag).
Jetzt kam der Einwand der Gegenseite, daß sie mit der
restlichen Geschäftsgebühr ja nicht in Verzug ist, weil
ihr hierüber keine Rechnung vorliegt.
Muß/Soll ich bei Geltendmachung der Hauptforderung
von Euro 5.000,00 dann sofort eine Rechnung mit einer
Geschäftsgebühr aus Euro 5.000,00 mitschicken und
gleichzeitig unter gleicher Frist auffordern, auch diese
zu bezahlen??
Wie wird dies denn üblicherweise gehandhabt???
Danke schonmal
Osterhase