"eigenmächtige Hausratsteilung" und Polizei

  • Der Polizei sind hier tatsächlich die Hände gebunden. Was soll sie denn tun, wenn sich die Eheleute nicht gerade gegenseitig verprügeln?
    Wenn die Ehefrau noch im Mietvertrag drinsteht, darf die Polizei ihr den Zutritt zur Wohnung nicht verwehren. Sie ist ja Mietpartei. Und wem welche Möbel gehören, steht da sicher nicht dran, so dass die Polizei hier auch nichts ausrichten kann. Ich bin mir nicht mal sicher, ob hier mit einem Eilantrag was gehen würde. Schließlich hat auch der Ehemann keinen Anspruch auf alle Möbel. Es ist schon schlimm wenn sich Erwachsene Menschen so benehmen.

  • Vielleicht kann man sich, um die Diskussion auch einem Ende zuzuführen darauf einigen, dass auch bei anderen Gerichten bekannt ist, dass die Polizei solche Fallgestaltungen gerne "aussitzt".


    Nein, dem kann ich nicht zustimmen. Die Polizei macht ihren Job, mehr aber (schon, weil sie sich ja nicht zur Judikative aufschwingen soll) eben auch nicht.
    Einzige Lösung für solche m. E. nicht sehr dringende Probleme aus dem Ehealltag wäre wohl, einen gerichtlichen Eildienst rund um die Uhr einzurichten. Und selbst dadurch bekommt man einen Titel auch nicht unbedingt über Nacht.
    Ob Du, Deine Richter und die restlichen Kollegen dazu bereits wären, weiß ich nicht. Ich bin dazu zu faul.

    (p.s.: Damit das ganze nicht zu piesepampelig wirkt: Natürlich ist der Umgang mit so emotional aufgeladenen Kunden immer schwer, das gilt aber auch für die Polizei. Der Versuch, auch für ehrenwerte Polizeiarbeit zu werben und die Bürger in ihre eigenverantwortlichen Pflichten zu nehmen, damit sie sich halbwegs mit Anstand streiten und ihre Angelegenheiten wie Erwachsene selbst, ohne nach dem Staat zu schreien, regeln, sollte aber immer gewagt werden.)

    Einmal editiert, zuletzt von HorstSergio (22. Juli 2009 um 16:23) aus folgendem Grund: lirum larum

  • Zunächst mal Danke für das Beteiligen an der Diskussion.

    @ die Polizei soll sich ja auch nicht zur Judicative aufschwingen.
    Sie soll lediglich sagen : "Die Möbel bleiben hier. Und Morgen regelt ihr euren Kram wie vernünftige Menschen oder vor Gericht."

    Ich glaube das hätte schon sehr viel geholfen.

  • Das ist Spekulation. Wenn das Gedöns nur Alleineigentum eines Ehegatten sein sollte, oder gar in Fremdeigentum steht, dann hätte es u. U. auch geschadet.

  • BL ist NRW.
    Das entsprechende PolizeiG habe ich angeschaut ( § 1 PolG NW ).

    ......Mietvertrag kann bereits dann egal sein, wenn durch das Anmieten der zweiten Wohnung der Besitz an der Ehewohnung aufgegeben wurde.



    Hier widerspreche ich einmal. Seit wann gebe ich denn automatisch den Besitz an einer Wohnung auf, wenn ich eine weitere Wohnung anmiete?

    Rein theoretisch könnte ich doch 7 Wohnungen anmieten, weil ich an jedem Tag der Woche in einer anderen Wohnung leben möchte.

    Und ich denke, dass die Polizei gerade aus diesem Grund gar nicht wirklich eingreifen kann. Der Mietvertrag belegt eindeutig, dass die Ehefrau noch Mieterin ist.

    Ob ich das richtig finde, dass Hausrat mal eben einfach so "aufgeteilt" wird, ist nicht relevant. Darüber können und müssen sich die Parteien dann ohne Polizei, sinnvollerweise aber dann mit anwaltlicher Hilfe auseinandersetzen.

  • @ Sophie :
    ich hatte das bewußt das Wort "wenn" benutzt.
    Wir wissen ja eben nicht was materiell-rechtlich genau Sache ist.

    @ HorstSergio
    Du meinst also, was einem gehört, darf man sich auch gewaltsam nehmen ?
    Wie meinst Du dann würde folgender Fall geregelt :
    Räumungsurteil. GV ist zu teuer. Vermieter räumt selbst.
    Auch kein Polizeieinsatz notwendig, weil der Vermieter sich ja nur
    verschafft, was ihm kraft Urteil zusteht ?

    Nimm´s bitte nicht persönlich aber ich meine man kann die Sache nicht von einem festen materiell-rechtlichen Sachverhalt aus beurteilen.
    Eben weil alles denkbare materiell-rechtlich möglich ist, kann und muss die Polizei nur die Besitzstörung erkennen und unterbinden.


    Der Ehemann teilte mir übrigens zur Info mit, dass er aufgrund seiner Selbsthilfe von der Frau wegen "Freiheitsberaubung" angezeigt worden sei.
    Er hatte sie nicht aus der Wohnung gelassen, während er die Polizei rief.

  • Der Ehemann teilte mir übrigens zur Info mit, dass er aufgrund seiner Selbsthilfe von der Frau wegen "Freiheitsberaubung" angezeigt worden sei. Er hatte sie nicht aus der Wohnung gelassen, während er die Polizei rief.



    Da kann ich nur den altbekannten sehr sehr bösen Spruch meiner Mutter bringen: Pack schlägt sich, Pack verträgt sich. Oder auch: Das ist einer einen Fünfer und der andere fünf Cent wert.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Im Ergebnis muss ich Gegs recht geben, wenn auch der letzte Beitrag mit dem "Pack schlägt sich, Pack verträgt sich" nicht unbedingt meine Zustimmung findet.

    Aber für die Polizei ist das kein Einsatzgebiet. Warum sollte sie kommen?

    a) Als strafprozessuale Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft kommen sie nicht, weil keine Straftaten erkennbar sind. Die "verbotene Eigenmacht", wenn überhaupt vorliegend, ist ein zivilrechtlicher Vorgang. Dafür sind die Gerichte da, zur Not im Eilverfahren.

    b) Als Polizei im Sinne des öffentlich-rechtlichen Polizeirechts (Sicherheit und Ordnung) müssen sie erst recht nicht kommen, denn für zivilrechtsstreitigkeiten gibt's die Justiz.

    c) Und eine sonstige Zuständigkeit der Polizei (Behördenauftrag um polizeilich etwas Verwaltungsrechtliches zu vollziehen, z. B. Polizei holt Schüler, der die Schule schwänzt) sehe ich auch keine.

    Das ist auch kein "rechtsfreier Raum", sondern das Gegenteil vom Polizeistaat, wo sich die Polizei generalklauselmäßig für alles zuständig fühlt, Recht hin, Recht her.

  • Respekt, Du verfügst über die nötige Sturheit, die man in unserem Beruf benötigt. Trotzdem meine ich, dass Du hier weiterhin daneben liegst.
    Schon weil "Besitzstörung" auch wieder ein materiell-rechtlicher Begriff ist, den weder Polente noch Gerichtsvollzieher feststellen noch entscheiden können. "Gewahrsam" ist die rechtliche Kategorie in der durch diese Organe zu denken ist.
    Das Beispiel der eigenmächtigen Räumung stellt sich anders dar - dort wäre es für die Polizei transparnet vor Ort nachvollziehbar, ob eine Berechtigung zum Gewahrsam an der Mietsache besteht oder nicht. Ohne Übergabeprotokoll oder Räumungsprotokoll hat der Gläubiger da schlechte Karten. Hier ist die Situation viel verworrener.
    Ein Eingreifen der Polizei bedeutet aber ein einseitiges, unfaires Parteinehmen; auch Du setzt Dich insoweit argumentatorisch ja nur für die Belange einer Seite ein.
    Und auf der RASt macht man doch ohnehin ständig die Erfahrung, dass auf einmal zwei Tage später der Verfahrensgegner eine ganz andere Perspektive der Geschichte glaubhaft vorträgt.

  • @ Valerianus:

    Das ist ein bitterböser Spruch, der natürlich übertrieben folgendes, immer wieder anzutreffendes Phänomen widergibt:

    In Ehestreitigkeiten wird teilweise bis zum Äußersten gekämpft. Wenn es aber dann zum Schwur kommt, vertragen sich die Eheleute bis zum nächsten Streit plötzlich wieder und es war doch alles nicht so gemeint.

    Darüber hinaus neigt jede Partei dazu, denn Ehepartner in einem besonders schlechten Licht und sich selbst als reinen Unschuldengel darzustellen. Wenn man dann mal genauer hinschaut, sind beide meist (nicht immer) genauso schuldig oder unschuldig. Es gibt in diesen Fällen in der überwiegenden Zahl der Fälle nur Grauzonen, aber kein schwarz oder weiß.

    Ich glaube, dass zeigt sich auch in diesem Fall wieder.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

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