Betreuer gesucht

  • Ich kämpfe momentan mit einer Akte, in der sich die Tochter und der Enkel der zu betreuenden Person um die Stelle des Betreuers streiten...
    Man soll ja nur einen Berufsbetreuer bestellen, wenn keine andere geeignete Person zur Verfügung steht.
    In meinem Fall sind die zwei in Frage kommenden Betreuer aber so verstritten, dass keine gemeinsame Anhörung möglich ist.
    Soll nun ein Berufsbetreuer bestellt werden??

  • Hab das Thema mal von Grundbuch nach hier verschoben. Ist hoffentlich okay!

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • @Natalie
    Die Entscheidung, wer Betreuer wird, ist doch dem Richter vorbehalten. Dieser wird sich an der Stellungnahme der Betreuungsbehörde orientieren und diese wird nach Anhörung beider und natürlich nach Anhörung des Betreuten (sofern möglich), den geeigneteren vorschlagen. Möglich wäre auch, dass beide die Betreuung gleichberechtigt vollumfänglich oder einer im Vorrang einer im Nachrang oder Hauptbetreuer und Verhinderungsbetreuer ausüben. Letztere Varianten bieten sich nur an, wenn die Betreuer sich untereinander auch einig sind, zumindesten miteinander kommunizieren. Da dies offensichtlich nicht der Fall ist, wird eben einfach einer von beiden bestimmt, nämlich der, der besser geeignet oder der geeigneter zur Verfügung steht. Dabei ist Augenmerk darauf zu legen, ob dieser ortsansässig ist und wie dieser beruflich und familär selbst eingebunden ist.

  • Genau richtig.

    Erst einmal abwarten, wen der Betroffene selbst zum Betreuer haben will (so er sich noch äußern kann). Ich habe schon Fälle erlebt, beiwelchen der Betroffene dezidiert geäußert hat, dass keiner seiner unter sich zerstrittenen Kinder die Betreuung übernehmen soll.

  • Dankeschön!

    Die Betreuungsbehörde hat sich für einen Berufsbetreuer ausgesprochen, da in der Familie erhebliche Differenzen bestehen. Die Geeignetheit der Angehörigen als Betreuer wurde nicht überprüft.
    Die vorgesehene Bestellung eines Berufsbetreuers wurde den Beteiligten mitgeteilt, die daraufhun Beschwerde eingereicht haben.
    Kann nun einfach einer der Beiden bestimmt werden, auch wenn dann der jeweilig Andere Beschwerde einlegen wird?
    und wie ist dann der weitere Verlauf??

    Danke für die Hilfe :D

  • Der Richter wird im Lichte seiner im Lauf der Ermittlungen und Anhörungen gewonnenen Erkenntnisse einen Betreuer bestellen, und zwar entweder einen von beiden Verwandten oder -wahrscheinlich und richtig- einen Berufsbetreuer. Wem es nicht passt, mag sich beschweren und dann geht die Sache zum Landgericht.

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