Personalratswahl

  • Hallo!
    Kennt sich hier jemand mit der Personalratswahl aus?
    Bin im Wahlvorstand und warte derzeit auf Wahlvorschläge. Voraussichtlich werden aber nicht so viele Personen vorgeschlagen, wie eigentlich benötigt werden. Was passiert denn dann? Vielleicht kann mir jemand erzählen wo man bei solchen Problemen nachlesen kann?! Danke!

  • Hallo!
    Kennt sich hier jemand mit der Personalratswahl aus?
    Bin im Wahlvorstand und warte derzeit auf Wahlvorschläge. Voraussichtlich werden aber nicht so viele Personen vorgeschlagen, wie eigentlich benötigt werden. Was passiert denn dann? Vielleicht kann mir jemand erzählen wo man bei solchen Problemen nachlesen kann?! Danke!



    Du wirst doch sicherlich das Wahlausschreiben den in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaften und Berufsverbänden zugestellt haben ? :gruebel:
    Die sollten eigentlich wissen, dass nach den Wahlordnungen zum PersVG die Wahlvorschläge doppelt so viele Bewerber wie zu wählende PR-Mitglieder enthalten sollen ( Soll-Vorschrift ).;)
    Hast Du Anhaltspunkte dafür, dass von dort kein entsprechender Wahlvorschlag kommen wird ??:)
    Andererseits wäre es kein Beinbruch, wenn weniger Bewerber als zu wählende PR-Mitglieder vorgeschlagen werden. Dann besteht der Personalrat eben aus weniger Personen, auf die entsprechend mehr Arbeit entfallen würde. Wenn ihnen das nicht gefallen wird, haben sie immer noch die Möglichkeit des Rücktritts von ihrem Amt.
    Allerdings hat dieses Ergebnis auch einen "Pferdefuß" : die Personalvertretungsgesetze enthalten jeweils auch eine Vorschrift, nach der der Personalrat neu zu wählen ist, wenn seine Mitgliederzahl nach Eintreten sämtlicher Ersatzmitglieder unter einen bestimmten Prozentsatz gesunken ist ( in Hamburg z.B.: 75 % ). Wenn ein Personalrat also mit geringerer Mitgliederzahl startet, dann wird möglicherweise der Fall einer Neuwahl schon früher gegeben sein :oops:.
    Ein überaus interessanter Fall wäre es, wenn weniger Bewerber als das Quorum vorgeschlagen werden. Muss die "Wahl" noch durchgeführt werden oder kann gleich ein Wahlausschreiben für die Neuwahl erlassen werden ? Wer weiß :gruebel:
    Unsere Gesetze zur demokratischen Teilhabe gehen als selbstverständlich davon aus, dass die Bürger von diesen Möglichkeiten Gebrauch machen wollen. Es gibt keine Regelungen darüber, was eigentlich geschieht, wenn die Mehrheit der Bürger sich verweigert, z.B. bei politischen Wahlen die Wahlbeteiligung auf 10% oder 5% oder gar 1 % absinkt :cool:

    Einmal editiert, zuletzt von Jakintzale (23. Juli 2009 um 22:24) aus folgendem Grund: Schreibfehler

  • finden sich nicht ausreichend oder keine Bewerber ist der Personalrat entsprechend (weniger) besetzt. Das kann soweit gehen, dass z.B. die Gruppe der Beamten gar nicht vertreten ist.

  • Sollte es tatsächlich dazu kommen, dass eine Gruppe im Personalrat nicht vertreten ist, könnte es das Problem geben, dass der Personalrat insgesamt bei Fragen, die nur diese Gruppe betreffen, nicht beteiligt wird.

    Zumindest in Niedersachsen können Angestellte auch Beamte als ihre Vertreter in den Personalrat wählen (umgekehrt natürlich ebenfalls). So könnte das Problem umgangen werden, wenn ausreichend Kandidaten der anderen Gruppe vorhanden sind.

  • Sollte es tatsächlich dazu kommen, dass eine Gruppe im Personalrat nicht vertreten ist, könnte es das Problem geben, dass der Personalrat insgesamt bei Fragen, die nur diese Gruppe betreffen, nicht beteiligt wird.



    :daumenrau Die Frage, ob das ein Problem ist, hängt vom Betrachter (Mitarbeiter oder Chef) ab. :teufel:

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