Ablauf der Bewerbung/Einstellungstests?

  • Hallo,

    ich habe eben das wirklich informative Forum hier entdeckt, und da ich kurz davor bin, meine Bewerbung abzuschicken (für Hildesheim, komme aus Schleswig-Holstein), wollte ich mich weiter informieren.

    Angenommen, die Bewerbung ist abgeschickt und sicher angekommen - wie geht es dann weiter? Gibt es danach noch Einstellungstests? Wenn ja, wo (Hildesheim oder Schleswig)? Oder anderes, was wirklich wichtig ist? Amtsärztliche Untersuchungen?

    Und wenn es letztere gibt, wäre es sehr schlimm, wenn man auf Grund einer Schilddrüsenunterfunktion übergewichtig ist? Das sind Fragen, auf die ich bisher im Internet keine Antworten gefunden habe :(

    Ich hoffe, dass ihr mich aus meiner Unwissenheit befreien könnt ;)

    Liebe Grüße, May-Britt

  • Erstmal willkommen im Forum und viel Erfolg bei deiner Bewerbung. Die Frage ist eigentlich ein Dauerthema und sehr häufig im Forum vorzufinden. Hier einige Threads dazu:

    http://rechtspflegerforum.de/showthread.php…light=Bewerbung

    http://rechtspflegerforum.de/showthread.php…light=Bewerbung

    http://rechtspflegerforum.de/showthread.php…light=Bewerbung

    http://rechtspflegerforum.de/showthread.php…lungsgespr%E4ch

    http://rechtspflegerforum.de/showthread.php…lungsgespr%E4ch

    http://rechtspflegerforum.de/showthread.php…lungsgespr%E4ch

    Zudem empfehle ich die Suchfunktion mit den Begriffen: Bewerbung, Vorstellungsgespräch, Einstellungstest, Einstellung, Kriterien o.ä. :)

  • Wenn du mit deiner Krankheit den Büroalltag trotzdem gut bewältigen kannst, dann spielt das keine Rolle, ob du nun schlank bist oder nicht..

    Bin zwar kein Mediziner und weiß nicht genau, wie sich ne Schilddrüsenunterfunktion auswirken kann, aber nur aufgrund des Übergewichtes werden die dich nicht ablehnen... ;)

  • Also es schränkt mich eigentlich gar nicht ein. Ich muss nur morgens zwei Tabletten nehmen und mehr nicht. Aber auch ohne diese Tabletten wäre es kein Problem.
    Aber das hört sich doch schon einmal besser an, dass ich nicht alleine deswegen abgelehnt werden kann.

  • Na dann ist das doch super, umso besser. ^^
    Ich glaub auch nicht, dass der Amtsarzt da irgendwas gegen sagen kann, wenn dich das nicht weiter behindert.

    Hauptsache, du kommst gut durch den Test und machst nen guten Eindruck im Vorstellungsgespräch. :)

  • Ich will dir ja jetzt keine Angst machen, aber einem Kommilitonen von mir wurde gesagt, dass er nur dann übernommen wird, wenn er abnimmt.
    Aber bei der Bewerbung hat das bei ihm noch keine Rolle gespielt.
    Eben erst später, als es um die Übernahme ging.
    Weiß aber nicht mehr genau, ob sein Übergewicht auch krankheitsbedingt war.
    Vielleicht machen sie bei sowas ja auch Ausnahmen ;)

  • Ich bin ja schon mit Hilfe meiner Hausärztin dabei, abzunehmen, es geht halt nur nicht - eben durch die Unterfunktion - so schnell wie bei 'gesunden' Menschen.

    Aber glaubt ihr, da würde es etwas bringen, wenn ich davon schon eine Bestätigung von meiner Ärztin mit zum Amtsarzt nehme? Weil der es ja sonst schlecht kontrollieren kann...

  • Es geht bei der amtsärztlichen Untersuchung nur darum, ob zu erwarten ist, dass du ein höheres Risiko hast dienstunfähig zu werden und als Beamter somit bereits vor der Pensionierung Versorgungsempfänger werden würdest. Leider wird dieses Risiko von den Amtsärzten häufig sehr subjektiv eingeschätzt. Ein Attest des Hausarztes, das besagt, dass du in Behandlung bist und daher nicht zu erwarten ist, dass du vorzeitig ausscheidest, wirkt da oft Wunder :daumenrau

    2 Mal editiert, zuletzt von Marmota24 (14. August 2009 um 12:44)

  • Ergänzung: Ich würde ein etwaiges Attest aber nur abgeben, wenn der Amtsarzt ein Problem entdeckt. Denn der Arzt spricht mit Dir über seine Einschätzung. Es ist also nicht so, dass der Amtsarzt während der Untersuchung nichts sagt und du später schriftlich das "Urteil" erhältst. Wenn seiner Meinung nach Bedenken bestehen, sagt er das in der Untersuchung und dann könntest Du das Attest abgeben. Im Vorfeld was abgeben, stößt den Amtsarzt erst recht darauf, das wär wohl eher ungünstig.

  • Hallo zussammen!

    Ich habe keinen richtig passenden Thread gefunden also schreich ichs einfach hier rein :D

    Bis wann muss ich einen Studienplatz angenommen haben bei parallel laufenden Bewerbungen. Dafür müssten die Behörden ja Verständnis haben.

    Danke im voraus

    Darkfohlen

  • Ich glaub, das ist immer abhängig von der jeweiligen Behörde. Wenn du irgendwo ne feste Zusage bekommst und parallel noch andere Sachen zu laufen hast, dann kannst du jederzeit noch abspringen...
    Ich hab gehört, dass man in einigen Bundesländern sogar eine Erklärung unterschreiben muss, dass man die restlichen Bewerbungen absagt - allerdings weiß ich nicht, ob so etwas bindend ist...

    Bin leider (noch) kein Anwärter, von daher glaub ich, die Leutz, die da wesentlich mehr Erfahrung haben als ich, können dir da besser helfen.:)

  • Ich glaub, das ist immer abhängig von der jeweiligen Behörde. Wenn du irgendwo ne feste Zusage bekommst und parallel noch andere Sachen zu laufen hast, dann kannst du jederzeit noch abspringen...
    Ich hab gehört, dass man in einigen Bundesländern sogar eine Erklärung unterschreiben muss, dass man die restlichen Bewerbungen absagt - allerdings weiß ich nicht, ob so etwas bindend ist...

    Bin leider (noch) kein Anwärter, von daher glaub ich, die Leutz, die da wesentlich mehr Erfahrung haben als ich, können dir da besser helfen.:)



    Danke :) Das ist mein Eindruck jetzt nachdem ich hier ein bisschen rumgeguckt hab auch. Das mit dem Bindungszwang mit Unterschrift fände ich hart :eek:

  • Ja, das stimmt - niemand kann verlangen, dass du dich bereits im Dezember festlegst (nur mal angenommen) und dann im März bekommst du vielleicht in dem Bundesland nen Platz, wo du am liebsten hin möchtest und kannst da nicht hin, nur weil du ne Erklärung unterschrieben hast.
    Ich versteh aber andererseits auch die Behörden, weil die sich so absichern wollen.

    Ich meine mich zu erinnern, dass es hier im Forum schon mal einen Thread dazu gab - allerdings glaube ich, dass da stand, so ne Erklärung sei nicht bindend.

    Dann frage ich mich aber, warum man überhaupt sowas unterschreiben muss, wenn man eh nicht "gezwungen" ist sich daran zu halten.

    :confused:

  • Naja, aber meinst du echt, dass die OLG's sowas machen würden? <.<
    Ich kann mir das irgendwie so gar nicht vorstellen. Weiß ja auch gar nicht richtig, ob das in den jeweiligen Bundesländern noch immer so gehandhabt wird. :gruebel:

    Wo hast du dich denn eigentlich alles beworben?

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