Ich hab jetzt schon den was weiß ich wievielten Verein, der den Vorstand mittels Blockwahl ermittelt hat. Jetzt sagen alle meine schlauen Bücher, das das nicht zulässig ist. Und meine lieben hauptsächlich Kleingärtner sehen natürlich (und irgendwo auch menschlich verständlich) nicht ein, dass die jetzt plötzlich nochmal neu wählen sollen ("Aber das haben wir doch schon immer so gemacht!"). Die Satzungen lassen es leider auch nicht ausdrücklich zu.
Gibt es da nicht doch irgendwo ein Hintertürchen??
Blockwahl beim Vorstand
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nyana -
24. August 2006 um 11:44
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Nur zulässig, wenn es in der Satzung verankert ist. Ansonsten müssen sich Deine Kleingärtner halt doch nochmal treffen. Tun sie doch eh!!!
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Zitat
Nur zulässig, wenn es in der Satzung verankert ist.
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ohne Hintertürchen. Wenn Du Rechtsprechung brauchst, die kann ich heute nach Dienstschluss nachliefern.
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Na das wird Krawall in der Laube geben......
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Die Laubenpieper haben doch fast alle dieselbe Satzung. Und wenn sie denn einen Blockwart haben wollen, dann muß es halt in der Satzung stehen.
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Was bitte ist ein Blockwart? Blockt er die Einzelwahlen ab?
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Tippveler, mein natürlich Blockwahl. Blockwart gab es früher in den neuen Bundesländern, so was wie Hausmeister.
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Oder (Stur-) Bockwahl??????
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@erzett : jetzt wirds aber bunt. Den Blockwart gab es noch früher. Siehe Wikipedia: "Die Bezeichnung Blockwart wurde in der Zeit des Nationalsozialismus von der Bevölkerung als Sammelbegriff für meistenfalls rangniedrige Funktionäre der NSDAP und ihrer Nebenorganisationen benutzt, mit denen sie in ihrer unmittelbaren Umgebung in Berührung kamen."
Ich weiss nicht mit was du es verwechselst Hausmeister gab es zu DDR Zeiten viel seltener als heute. Vielleicht meinstb du die HGL = Hausgemeinschaftsleitung oder den ABV =Abschnittsbevollmächtigten (so eien Art Polizist) -
Als Wessi kannte ich nur den Begriff "Blockwart", aber "Abschnittsbevollmächtigter" triffts wohl eher.
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Oh Gott, ein schwerer Faux Pax nach dem Anderen. Erst die DDR mit dem 3. Reich verwechselt und dann stellst du den ABV mit nem Hausmeister gleich. Der Mann hatte Polizeigewalt. Da kannst du deinem Schöpfer danken das dir das nicht damals passiert ist, du sässtest wegen schweren Hochverrats immer noch im Knast.
Schönes WE. Ich geh jetzt meinen Feierabend genießen. -
Asche auf mein Haupt. Ich werde -besser ist das- in der Zukunft die NeBuLä erst mal meiden.
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Zitat von Erzett
Asche auf mein Haupt. Ich werde -besser ist das- in der Zukunft die NeBuLä erst mal meiden.
Besser is´ das! -
Zitat von 13Zitat von Erzett
Asche auf mein Haupt. Ich werde -besser ist das- in der Zukunft die NeBuLä erst mal meiden.
Besser is´ das!
Nicht nötig.
"Abschnittsbevollmächtigten" (ABV), wurden 1952/53 nach sowjetischem Vorbild eingeführt wurden. Sie waren ständig im Dienst, indem sie allumfassend zuständig für ihr "Revier" erklärt wurden.
(http://www.mdr.de/damals-in-der-ddr/lexikon/1777892.html)
"Die Funktion des Kontaktbereichsbeamten (KOBB) wurde erstmalig in den siebziger Jahren bei der Schutzpolizei Berlin eingeführt. Ein Kontaktbereichsbeamter übernimmt Tätigkeitsfelder sowohl eines Streifenbeamten (überwiegend im Wachdienst tätig) als auch eines Ermittlungsbeamten (überwiegend im Tagesdienst tätig).
Seine Aufgabe besteht darin, mehr als 'Freund und Helfer' tätig zu sein - ansprechbar für die Bürgerinnen und Bürger zu (fast) jedem Problem. Durch die Verwendung von Namensschildern ist er auch nicht mehr so anonym - wie dies eine Uniform bewirkt. Weiterhin hat jeder KOBB einen festen zugewiesenen Bezirk, wo man ihn kennt. Es soll aber nicht vergessen werden, dass auch ein KOBB ein Polizeivollzugsbeamter ist. Das heißt, er unterliegt der Strafverfolgungspflicht (Paragraf 163 der Strafprozessordnung, StPO). Dies bedeutet: Erfährt er von einer Straftat, so ist er gezwungen, ein Strafverfahren einzuleiten, also z.B. eine Strafanzeige zu erstatten. Bezeichnung in anderen Bundesländern für Kontaktbereichsbeamte, z. B. Bremen Kontaktpolizist (KOP).
In der DDR entsprach dem KOB im weitesten Sinne der Abschnittsbevollmächtigte (ABV)
Von „http://de.wikipedia.org/wiki/Kontaktbereichsbeamter“
Also, von der DDR lernen, heißt siegen lernen (oder so ähnlich hieß das mal)
Oder alle Bundesländer meiden, in denen es KOP oder BOBB gibt. -
Lieben Dank an alle!! Es war je einen Versuch wert, aber wenn wie`s aussieht, werd ich mal wieder einen "bösen Brief " schrieben müssen.....
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Da wirst Du leider nicht umhin kommen, denn Kommentare und Rechtsprechung sind insoweit eindeutig. So ist das halt, wenn man keine ordentliche Satzung hat oder sich nicht an die bestehende halten will...
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Habe gerade den Schreibtisch aufgeräumt: BayObLG v. 13.12.2000, 3 Z BR 340/00, Rpfleger 2001, 242.
Da steht's drin. Fundstelle hat mich quasi gerade angesprungen
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