Zeitaufwand Nachlasspfleger

  • Guten Morgen!

    Lasst ihr euch von den Nachlasspflegern eine Aufstellung des Zeitaufwandes zur Vergütung vorlegen?

    Grundsätzlich wird das hier von den Nachlasspflegern so gehandhabt. Ein Nachlasspfleger möchte seine Stunden jedoch an dem pauschalen System der Betreuervergütung festmachen.

  • Es ist wohl ausgestanden, dass der angefallene Zeitaufwand anhand einer Aufstellung darzulegen ist ( s. LG Berlin in Rechtspfl 2008, Seite 308).
    ( Da sind unsere NL Pfleger auch sehr umgänglich )
    Nach Jochum /Pohl Anmerkung 883 ist das Gericht befugt, den angemessenen Zeitaufwand entsprechend 287 ZPO zu schätzen;
    (Wenn von dieser Seite auch noch Probleme gemacht werden, wüßt ich wohl, wer mein NLpfleger nicht mehr wäre)

  • Gewöhnlich lasse ich mir den Zeitaufwand zunächst nur mitteilen und prüfe die Angaben auf ihre Schlüssigkeit in Anbetracht der Berichte und des Akteninhalts, bei sehr umfangreichen Sachen sowie bei Zweifeln an den Angaben oder Einwänden im Anhörungsverfahren (oder bei Vergütungsfestsetzung aus der Staatskasse von mehr als 300,- € = mit Beteiligung des Bezirksrevisors) lasse ich mir eine detaillierte Aufstellung zukommen.

    the bishop :kardinal:

    NOBODY expects the spanish inquisition !

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