Fahrverbot § 25 II A StVG

  • Hallo !

    Ruht das Fahrverbot nach § 25 II a StVg auch wenn der Betroffene für eine andere Sache in Strafhaft odr U-Haft genommen wird. Bei § 44 StGB ist dies ja der Fall !?

  • :rechtsfHihi!
    Wie heißt es so schön: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Aber hätte mir auch passieren können - ganz schön peinlich, nicht wahr, Quasitim? Freut mich aber, dass hier auch solche Fragen prompt beantwortet werden, hier bleibe ich! Danke dem Erfinder dieser Seite.

  • Zitat von KleineLeuchte

    :rechtsfHihi!
    Wie heißt es so schön: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Aber hätte mir auch passieren können - ganz schön peinlich, nicht wahr, Quasitim? Freut mich aber, dass hier auch solche Fragen prompt beantwortet werden, hier bleibe ich! Danke dem Erfinder dieser Seite.



    Nichts ist peinlich. Besser fragen, als später auf dem Bauch zu landen , oder?
    nter Umständen hatte "Quasitim" ja auch einen alten Kommentra oder ein altes Gestz. Ich habe nämlich zuerst auch in einem allten ( bzw. aktuellster Stand in unserer "Bibliothek" ) nachgesehen und die Bestimmung dort zunächst auch nicht gefunden.

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