Errungenschaftsgemeinschaft italienisches Recht

  • Hallo,

    ich habe hier ein Problem mit Italien.

    Im Grundbuch ist in Abteilung I eingetragen:

    3a) Ehemann A

    3b)
    aa) Tochter 1
    bb) Tochter 2
    cc) Sohn 1
    dd) Ehemann A

    zu aa) bis dd) in Erbengemeinschaft

    zu a) und b) in beendeter und nicht aufgelöster Errungenschaftsgemeinschaft italienischen Rechts.

    Jetzt ist der Ehemann verstorben und alleine beerbt worden von seinem Sohn 1. Der beantragt jetzt die Grundbuchberichtigung und will, so schätze ich, seine Tochter eintragen lassen :confused:
    Es ist ein gegenständlich beschränkter Erbschein erteilt worden, nachdem das in Deutschland befindliche Vermögen von Sohn 1 geerbt wird.

    Wie trage ich denn jetzt den Sohn 1 ein (Zuvor muss er natürlich noch einen berichtigten Grundbuchberichtigungsantrag einreichen)?

    Bin für jeden Hinweis dankbar.

  • Die radikalste Methode:
    3a und 3b dd röten;

    "Anstelle von 3a und 3b dd:
    Sohn 1"
    Eintragungsgrundlage

    Die Berechtigungsverhältnisse ergeben sich dann bereits aus der bereits bestehenden Eintragung.

    Ich würde bei ihm evtl. aber mal nachfragen, ob nicht evtl. eine Auseinandersetzung gewollt und möglich ist - und ihn mit § 60 IV KostO ködern, falls Ihr den auch auf auseinandergesetzte Erben anwendet (sonst funktioniert der Köder natürlich nicht).

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Ich fürchte der Köder funktioniert nicht. Aber ihn direkt auf eine Auseinandersetzung anzusprechen find ich gar nicht so schlecht! :D Schon mal ein guter Hinweis! Manchmal fällt einem das naheliegenste nicht ein...

  • Auseinandersetzung wäre natürlich gut.

    Ansonsten, wie wäre es mit:

    4a) Sohn1

    4b)
    aa) Tochter1
    bb)Tochter2
    cc)Sohn1
    zu aa) bis cc) in Erbengemeinschaft

    zu 4a) und 4b) in beendeter und nicht aufgelöster Errungenschaftsgemeinschaft italienischen Rechts

    :confused: :confused:

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.



  • so würd ichs auch machen bei Neueintragung

    und dann in Sp. 4:

    Anteil 3a) an 4a) und Anteil 3b)dd) an 4 cc) übergegangen aufgrund Erbfolge... und im Übrigen ohne Eigentumswechsel eingetragen am

    Life is short... eat dessert first!

  • Zitat von Mola


    so würd ichs auch machen bei Neueintragung


    Ich persönlich trage immer alles neu vor. Ich mag diese teilweise geröteten und neu eingetragenen Eigentümer überhaupt nicht. Das wird auf Dauer alles m.E. sehr unübersichtlich.

    Zitat von Mola


    und dann in Sp. 4:

    Anteil 3a) an 4a) und Anteil 3b)dd) an 4 cc) übergegangen aufgrund Erbfolge... und im Übrigen ohne Eigentumswechsel eingetragen am


    :zustimm:
    wobei ich allerdings noch den Erbschein erwähnen würde.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Zitat von Ulf

    wobei ich allerdings noch den Erbschein erwähnen würde.



    das meinte ich mit Erbfolge...:D
    (schreibe immer nur "aufgrund Erbfolge + Nachlaßaktenzeichen" ohne Erbschein/Testament/Erbvertrag zu benennen)

    Life is short... eat dessert first!

  • Ja, so werde ich wohl die Eintragung machen. Sieht nur irgendwie komisch aus :oops:
    Danke für die vielen Hinweise!!
    Vielleicht wollen sich die Erben ja doch noch mal hinsichtlich der Errungenschaftsgemeinschaft auseinandersetzen.
    Bis zum nächsten Mal

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