Änderungen GBO usw. durch ERVGBG

  • Man findet die Entscheidung auch in juris und wie das LG auf den Vergleich zu den im Handelsregister eingetragenen juristischen Personen und Handelsgesellschaften kommt, ist mir schleierhaft, man vergleicht Äpfel mit Birnen und vermischt es noch dazu.

  • Das nennt sich dann Mischobst. (Und da kann man dann alles reintun...)

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Das LG Magdeburg führt aus:

    "Deshalb ist kein Grund erkennbar, warum die für die freiwillige Gerichtsbarkeit, zu der das Grundbuchverfahren gehört, geltende Regel, dass ein am Verfahren Beteiligter zur Glaubhaftmachung einer tatsächlichen Behauptung zur Versicherung an Eides Statt zugelassen werden kann, § 15 II FGG, vorliegend nicht angewendet werden soll ..."

    Ganz einfach: Weil im Grundbuchverfahren nach § 29 GBO nur der Urkundenbeweis zulässig und § 15 FGG daher nicht anwendbar ist. Ein flüchtiger Blick in einen FGG- oder einen Grundbuchkommentar hätte genügt, um dies zu erkennen (Keidel/Kuntze/Winkler/Schmidt § 15 Rn.76 einerseits bzw. Demharter § 1 Rn.51 andererseits -jeweils m.w.N.-).

    Langer Rede kurzer Sinn: Selten einen solchen rechtlichen Quatsch gelesen.

  • § 34 GBO ist ja nun aufgehoben, welcher analog bei der Bezugnahme auf Nachlassakten angewandt wurde. Vorauss. ist wohl weiterhin, dass das GBA auch NachlassG sein muss. Nehme ich nun den § 33 Abs. 2 GBO analog?

    Ich schreibe bald Examen und würde mich über eine Antwort freuen. Vielen Dank :)

  • Nehme ich nun den § 33 Abs. 2 GBO analog?


    Ich denke, ja.

    Die Regelungen des alten § 34 GBO sind aufgeteilt worden. Fürs HR finden sich nun neue Regelungen in § 32 Abs. 2 GBO und fürs Güterrechtsregister in § 33 Abs. 2 GBO. Insbesondere der § 33 Abs. 2 GBO entspricht - fürs Güterrecht - dabei den alten Regelungen fats wörtlich, so dass ich für Erbnachweise diesen analog anwenden würde.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!