Gestern wurde im BGBl. I, 2713, das ERVGBG veröffentlicht. Neben den Regelungen zum elektronischen Rechtsverkehr in GB-Sachen verstecken sich in dem Gesetz auch weitere Änderungen der GBO sowie darüber hinaus auch Änderungen im BGB, die heute schon praktisch relevant sein dürften (z.B. zur GbR).
In der angehängten Datei sind die praktisch relevanten Änderungen (abseits des elektronischen Rechtsverkehrs) dargestellt. Die Übersicht soll als kleine Hilfe bei der Einarbeitung in die Änderungen dienen.
Außerdem kann dieser Thread dazu genutzt werden, die Neuerungen zu diskutieren.
Edit:
Aktualisierte Version 1.1 der Übersicht online gestellt.
Änderungen GBO usw. durch ERVGBG
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Herzlichen Dank an Ulf und Andreas !
Darf ich die Übersicht an "meine" Notare weitergeben? -
Dem Dank schließe ich mich mal an, gute Arbeitshilfe, deckt sich auch mit unseren Überlegungen.
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Darf ich die Übersicht an "meine" Notare weitergeben?
Ja, Du darfst.
(Wenn Andreas jetzt nicht "Veto" schreit.) -
:laola:beifallkl:beifallkl
Danke, super Sache! Ist wirklich eine gute Zusammenfassung! -
Darf ich die Übersicht an "meine" Notare weitergeben?
Ja, Du darfst.
(Wenn Andreas jetzt nicht "Veto" schreit.)
Tut er nicht. Weder schreien noch schreiben. -
Na dann: Herzlichen Dank!
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Auch von mir vielen Dank für das tolle Merkblatt.
Es geht schon los mit den Gesellschaften bürgerlichen Rechts.
Mir flattert gerade eine vorbereitete Eintragungsbewilligung mit -antrag auf den Tisch. Es sollen nur die Unterschriften beglaubigt werden.
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (namenlos, seit 1993 im Grundbuch als Eigentümer eingetragen) besteht aus Gesellschafter A und Gesellschafter B. Gesellschafter B hat seinen Anteil an der GbR an (Neu-)Gesellschafter C (GmbH) verkauft und abgetreten (natürlich privatschriftlich Vertrag hier unbekannt).
Text lautet wie folgt:
Wir, A und B sind/waren die einzigen Gesellschafter der GbR. B hat nunmehr seinen Anteil an der GbR an C verkauft und übertragen.
Wir, A, B und C bewilligen und beantragen, C im Wege der Grundbuchberichtigung als neuen Gesellschafter der GbR in das Grundbuch einzutragen."
Jetzt stehe ich auf dem Schlauch. Geht das so? -
Danke - super Übersicht ! Werde ich jetzt mal meine GbR - Leichen bearbeiten
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Wir, A, B und C bewilligen und beantragen, C im Wege der Grundbuchberichtigung als neuen Gesellschafter der GbR in das Grundbuch einzutragen."
Jetzt stehe ich auf dem Schlauch. Geht das so?
Ich denke, dass geht so. Ist als eine Art "Namensänderung" der GbR eintragungsfähig und es besteht sogar eine Verpflichtung zur Berichtigung nach dem neuen § 82 GBO.
Den obigen Text der Bewilligung würde ich aber vielleicht noch dahingehend klarstellen, dass der C "an Stelle des B" einzutragen ist.
Übrigens dürfte eine UB nicht mehr erforderlich sein, da nur "Namensänderung" und keine Änderung des Rechtsträgers erfolgt. -
Gut gemacht!
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- für die hilfreichen Ausführungen.:daumenrau
Ich habe Sie bereits an meinen Hauptnotar zur Beachtung weitergeleitet. -
Ebenfalls vielen Dank für die Ausführliche Übersicht
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Danke Ulf. Der Einschub dürfte problemlos möglich sein. Notfalls mit Sternchen unterhalb des Textes.
Ìch fürchte, da rollt jetzt eine Welle von Unterschriftsbeglaubigungen (ohne Entwurf) auf die Notare zu. Konnte jetzt wenigstens erzwingen, dass man mir den Verkehrswert des "übertragenen Anteils am Grundbesitz" mitgeteilt hat (Ohne Wertangabe keine Unterschriftsbeglaubigung). Einreichen sollen wir auch nicht. Einreichung erfolgt durch GbR selbst.
Nochmals vielen Dank. -
Auch von mir ein herzliches Dankeschööööööön:daumenrau:daumenrau
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Herzlichen Dank!!!!! :daumenrau:)
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Auch von mir ein herzliches Dankeschööööööön:daumenrau:daumenrau
Dem schließe ich mich an!! Eine ganz tolle Übersicht! -
Ulf #14: Ab heute ist das eine echte Grundbuchberichtigung (§ 899 a S.2 BGB i.V.m. § 894 BGB. Wenn die Gesellschafter A und B im Grundbuch stehen, ist die Berichtigung nach neuem Recht aufgrund Berichtigungsbewilligung ohne weiteres möglich.
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Danke Ulf. Der Einschub dürfte problemlos möglich sein. Notfalls mit Sternchen unterhalb des Textes.
Ìch fürchte, da rollt jetzt eine Welle von Unterschriftsbeglaubigungen (ohne Entwurf) auf die Notare zu. Konnte jetzt wenigstens erzwingen, dass man mir den Verkehrswert des "übertragenen Anteils am Grundbesitz" mitgeteilt hat (Ohne Wertangabe keine Unterschriftsbeglaubigung). Einreichen sollen wir auch nicht. Einreichung erfolgt durch GbR selbst.
Nochmals vielen Dank.
Kann man den Kostenwert ebenfalls einfügen; wäre eine Arbeitserleichterung -
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