Umschuldung nebst Abtretung einer Grundschuld

  • Ach manchmal kann es so einfach sein...ein Anruf bei der Bank um weitere Kenntnisse über die Ausgestaltung zu bekommen war Gold wert. Nach meiner ersten Negativaussicht auf eine Genehmigung haben sie sich nun etwas neues ausgedachte, womit die Kinder nichts mehr zu tun haben...Schöne Sachen!!!:cool:

    Danke

  • Hallo,

    ich habe nochmal eine Frage zu diesem Thema.

    Habe hier einen Fall, dass der Minderjährige mehrer Grundstücke (zusammen mit anderen Eigentümern) von seiner Oma geschenkt bekommen hat. Dies wurde auch alles entsprechend genehmigt und er als Eigentümer eingetragen.

    Nun möchte die Oma gerne Umschulden. Ich soll jetzt die neue Sicherungsabrede genehmigen, zwischen der Bank und den Eigentümern.

    Aber: In der Sicherungsabrede wurde nun vereinbart, dass der Minderjährige für das Darlehn der Oma neben der dinglichen Haftung auch persönlich haften soll.

    Die Bank hat schon mitgeteilt, dass sie die Kredite kündigt, falls es nicht zu der Umschuldung kommt und die Zwangsversteigerung beantragt.

    Ich hätte kein Problem das zu genehmigen, wenn er nur dinglich, mit den Grundstücken haftet. Aber kann ich dieses Rechtsgeschäft genehmigen, wenn er auch persönlich für die Schulden der Oma haften soll??? Da habe ich große Bauchschmerzen.

    Noch etwas: Ich bin der Meinung, dass ich keinen Ergänzugspfleger brauche, da es sich ja um einen Vertrag zwischen den Eigentümern und der Bank handelt. Das es sich um einen Vertrag zugunsten Dritter (Oma) handelt, ändert doch hieran nichts???!!!

    Ich hoffe Ihr könnt mir helfen, denn bisher habe ich dazu noch nichts gefunden.

    Danke!!!

  • Der Mdj. soll praktisch für die Verbindlichkeiten der Oma persönlich bürgen. Das halte ich seitens der Bank für unseriös und bin der Ansicht, dass diese Schuldübernahme - jedenfalls ohne Gegenleistung - nicht genehmigungsfähig ist.

    Die Kündigung der Kredite wird man im Zweifel nicht verhindern können. Dadurch läuft der Mdj. aber "nur" Gefahr, den Grundbesitz wieder zu verlieren; er bleibt aber von persönlicher Schuld frei.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Nach meiner Ansicht wird die Bank mit der Kündigung der Kredite nicht durchkommen. Die Bank wusste, dass -wovon ich ausgehe- der Minderjährige anlässlich der seinerzeitigen Übergabe lediglich die dingliche Haftung übernommen hat (vgl. auch § 55 Abs.1 GBO). Wenn sie dies nun jahrelang laufen lässt und erst anlässlich einer Umschuldung meint, in die Suppe spucken zu müssen, dann ist das nicht seriös und damit kommt sie auch nicht durch.

    Langer Rede kurzer Sinn: Neue Zweckerklärung im Rahmen der Umschuldung, haftungsmäßig keine Veränderung, Genehmigungsfähigkeit unproblematisch.

    Ich würde mich an den Vorstand der Bank wenden.

  • Ich habe folgenden Antrag auf familiengerichtliche Genehmigung vorliegen (Sohn ist zu 1/2 Anteil Eigentümer):

    1. Ablösung Hyp.Darl. zur Zeit 169.000 € zu 4,25 % f. b. 31.01.16 durch Forward-Darl. 162.000 € zu 2,5 % f. b. 30.06.18

    2. Neuantrag Auffüllkredit über 88.000 € zu 1,7 % f. b. 30.06.18

    Der Betrag bzgl. des Auffüllkredit soll nach dem Antrag keine Kreditausweitung sein.


    Ich hätte folgende noch zu klärende Fragen:
    a) Übernimmt das Kind die persönliche Haftung?
    b) In welcher Höhe valutiert das Darlehen, welches abgelöst werden soll?
    c) Zu welchem Zweck soll der sog. Auffüllkredit aufgenommen werden?
    d) Welche Erklärungen müssen durch das Kind abgegeben werden?
    e) Vorlage Darlehensvertrag + Zweckerklärung


    Reicht mir das an Infos, um anschließend zu entscheiden, ob ich die Genehmigung erteile?! :confused: :gruebel: :confused: :gruebel: :confused::gruebel:
    Hatte so einen Fall noch nicht.. -.-

  • Was heißt "Neuantrag Auffüllkredit" ?
    Lediglich Abgabe einer ( neuen ) Zweckerklärung ( zwingend in der sog. "engen Fassung" ) ?

    Was für ein Rechtsgeschäft wäre denn von der Ablösung des Altkredits betroffen ?

    Mind. vorzulegen wäre - neben den neuen Verträgen - zusätzlich dieser alte Darlehensvertrag.
    Außerdem muss im Rahmen der persönlichen Anhörungen auch geklärt werden , ob die Rückzahlung der ( künftigen ) Darlehen durch den Darlehensnehmer sichergestellt ist.

  • Na dann viel Erfolg bei der notw. Amtsermittlung.

    Mangels weiterer Infos können wir Dir hier erst nach den durchgeführten Anhörungsterminen helfen.

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