Löschung der Limited-Hauptniederlassung in GB

  • Habe folgende ätzende Akte:
    Die Zweigniederlassung der Limited wurde hier vor ca. zwei Jahren eingetragen. Wir setzen uns hier Fristen, um nach einiger Zeit (ein Jahr z. B.) zu überprüfen, ob es die Hauptniederlassung in Groß-Britannien überhaupt noch gibt!
    Jetzt ist es nun also so weit, dass ich eine Sache habe, bei der die Hauptniederlassung tatsächlich in GB von Amts wegen gelöscht wurde (habe ich im Internet auf dieser Seite vom companies house sehen können).
    Was nun? Ich habe keinen Vertreter mehr, der mir z. B. die Löschung hier in Dtl. anmelden könnte. In einem Aufsatz habe ich mal was über Bestellung eines Abwesenheitspflegers usw. gelesen, aber auf solch einen Aufwand habe ich auch keine Lust!!! :(
    Kann man die Limitedt vielleicht von Amts wegen löschen, da es eine unzulässige Eintragung ist? -> ohne Hauptniederlassung keine Zweigniederlassung
    Bitte um konstruktive Vorschläge!!!

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