Hallo!
Habe als Registermensch mal eine Frage an die Insolvenzspezialisten:
Fall: Über das Vermögen einer GmbH wurde am 01.08.2002 das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft war vorher nicht aufgelöst, im Handelsregister sind noch die bestellten Geschäftsführer eingetragen.
Nun wurde (von einem Dritten) der Antrag gestellt, die Gesellschaft gem. § 335 a HGB durch Ordnungsgeldfestsetzung zur Einreichung der Jahresabschlüsse der Jahre 2002, 2003 und 2004 (Geschäftsjahr = Kalenderjahr) anzuhalten.
Von den Geschäftsführern kann ich die Einreichung m. E. nicht mehr erzwingen, da die entsprechenden Zeiträume (31.12.2002, 31.12.2003 und 31.12.2004) nach der Insolvenzeröffnung liegen und die Geschäftsführer daher gar nicht mehr die Möglichkeit hatten, die entsprechenden Jahresabschlüsse zu erstellen.
§ 335 a HGB spricht aber nur von den Mitgliedern des vertretungsberechtigten Organs der Gesellschaft als zur Einreichung verpflichtete Personen. In der Kommentierung wird auch nur von Geschäftsführer bzw. Vorstand gesprochen, nicht vom Insolvenzverwalter.
Ich bin daher davon ausgegangen, dass die entsprechenden Strafvorschriften auf den Insolvenzverwalter nicht angewandt werden können.
Mein Antragsteller sieht das jedoch anders: Seiner Meinung nach hat der Insolvenzverwalter nach § 155 InsO die gleichen Pflichten wie ein Geschäftsführer, so dass ich auch nach § 335 a HGB gegen ihn vorgehen könne.
Der Insolvenzverwalter bestreitet das jedoch. Zusätzlich führt er noch an, das bereits zum 31.08.2001, also ein Jahr vor der Insolvenzeröffnung, das Vermögen der GmbH (Beteiligungen an anderen Gesellschaften und an Grundbesitz) veräußert wurde. Der Geschäftsbetrieb sei damit bereits vor Insolvenzeröffnung eingestellt worden. Dies habe zur Folge, dass die Buchführungspflicht entfalle.
Ich bin immer noch der Meinung, § 155 InsO nicht dazu führt, dass ich als Registergericht nach § 335 a HGB gegen einen Insolvenzverwalter vorgehen kann. M. E. unterliegt der Verwalter nur der Aufsicht durch das Insolvenzgericht, nicht aber durch das Handelsregister.
Liege ich damit jetzt total falsch? Hat vielleicht jemand von euch schon Erfahrung mit diesem Problem (oder vielleicht sogar eine Fundstelle)?
Bin für jede Hilfe dankbar!
Lieben Gruß und noch einen schönen (Rest-)Sonntag!