Klausel nach § 727 ZPO für VB

  • Hallo!
    Ich habe hier volgenden Fall:

    Am 10.05.2006 wurde zwischen dem alten Kläger und dem Rechtsnachfolger ein Bestandsübertragungs- und Einbringungsvertrag geschlossen, dieser wurde am 06.06.2006 ergänzt und am 10.08.2006 von der Finanzdienstleistungsaufsicht Genehmigt.
    Am 18.08.2006 wurde ein Mahnbescheid beantragt.
    Dieser wurde am 22.08.2006 erlassen und am 24.08.2006 zugestellt.
    Danach wurde am 26.09.2006 der Vollstreckungsbescheid erlassen und am 28.09.2006 zugestellt. Antragsteller des Vollstreckungsbescheides ist der alte Antragsteller.
    Am 04.10.2006 wurde gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch eingelegt. Das Verfahren ging somit an das hiesige Amtsgericht. Dort wurde mit Urteil vom 14.02.2008 der ursprüngliche Vollstreckungsbescheid aufrechterhalten. In dem Urteil ist jedoch bereits die Rechtsnachfolgerin als Klägerin aufgetreten und im Rubrum enthalten.

    Kann ich da jetzt die Klausel erteilen?

    Ich gehe mal davon aus, dass ich zuständig bin, oder?
    Die Rechtsnachfolge ist ja in jedem Fall vor Rechtshängigkeit eingetreten. Also kann ich die Klausel doch nicht erteilen, oder? Hat das irgendwelche Auswirkungen, dass in dem Urteil bereits die Rechtsnachfolgerin die Klägerin ist? Und habe ich sonst noch ein Problem evtl. übersehen? :gruebel:

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