Mit liegt ein Antrag eines Notars auf "Bestellung von Verfahrenspflegern in einer Landwirtschaftssache" vor. Der Antrag war eigentlich an das VormG adressiert, dieses hat das Schriftstück jedoch kommentarlos an das FamG (mich) weitergeleitet.
Ich bin unsicher, was genau gewollt ist und ob ich als FamG zuständig bin.
Der Notar trägt folgenden Sachverhalt vor:
- Kindesvater ist verstorben und hat zwei mdj. Kinder A und B hinterlassen.
. - Zum Nachlass gehört Grundbesitz, der noch als Hof i.S.d. HöfeO im GB eingetragen ist, tatsächlich aber wohl kein Hof mehr ist.
. - KM beabsichtigt, den Hofvermerk löschen zu lassen, damit über den gesamten Nachlass dann ein Erbschein nach gesetzlicher (BGB-)Erbfolge erteilt werden kann - also kein Höferecht zur Anwendung kommt.
. - Hierzu ist ein negatives Feststellungsverfahren nach § 11 Abs. 1 lit. a) HöfeVfO durchzuführen, in welchem die mdj. Kinder A und B neben der antragstellenden KM beteiligt sind.
Für dieses Verfahren soll nun jeweils ein "Verfahrenspfleger" bestellt werden.
Sofern in einem Lw-Verfahren tatsächlich ein Verfahrenspfleger bestellt werden könnte (was ich nicht weiß), müsste dies doch durch das Lw-Gericht erfolgen, meine ich.
Ich denke daher, dass der Antrag eher so zu verstehen ist, dass der Notar hier die Prüfung der Entziehung der eSO nach § 1796 BGB und die daraus folgende Bestellung von Ergänzungspflegern anregt.
Wie seht Ihr das?
Und welchen Aufwand betreibt Ihr für ein Verfahren nach § 1796 BGB in vergleichbaren Fällen? Persönliche Anhörungen? Verfahrenspfleger? Anhörung JA? (Die Kinder werden im Sept. 11 und 14.)