Limited - Geschäftsführerwechsel

  • Sehe ich das richtig, dass der Anmeldung des Geschäftsführer-/directorwechsels einer englischen Limited im Register der deutschen Zweigniederlassung in entsprechender Anwendung des § 39 Abs. 2 GmbHG (§ 13g Abs. 6 HGB) die Urkunden über die Bestellung/Beendigung der Vertretungsbefugnis (also Gesellschafterbeschluss und Amtsniederlegungserklärung) in Urschrift oder öffentlich beglaubigter Abschrift beizufügen sind?
    Bisher liegt nur die Bestätigung der entsprechenden Eintragung im englischen Handelsregister vor.

    Und muss sich aus dem Bestellungsbeschluss auch die Erteilung der Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB ergeben?

  • Ja, sehe ich genauso wie du. Die einzutragenden Tatsachen sind nach Art und Umfang (also auch § 181 BGB) nachzuweisen. Die bloße Eintragungsmitteilung reicht da nicht.
    Wär ja auch noch schöner, die reicht ja nicht mal, wenn die HNL in Deutschland ist. Und ich sehe keinen Grund, (ausgerechnet) eine Ltd. insoweit besser zu stellen...:teufel:

  • Zitat von eira

    Sehe ich das richtig, dass der Anmeldung des Geschäftsführer-/directorwechsels einer englischen Limited im Register der deutschen Zweigniederlassung in entsprechender Anwendung des § 39 Abs. 2 GmbHG (§ 13g Abs. 6 HGB) die Urkunden über die Bestellung/Beendigung der Vertretungsbefugnis (also Gesellschafterbeschluss und Amtsniederlegungserklärung) in Urschrift oder öffentlich beglaubigter Abschrift beizufügen sind?


    :daumenrau

    Zitat von eira

    Und muss sich aus dem Bestellungsbeschluss auch die Erteilung der Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB ergeben?


    Das mit der Befreiung des directors war doch nicht unumstritten.

    :guckstduh ähnliches Thema

  • Zitat

    Das mit der Befreiung des directors war doch nicht unumstritten.


    Ups, ich vergaß. Bin mal wieder nur von uns ausgegangen. Unsere Richter sahen die Befreiung vom 181 BGB bisher als zulässig an und haben diese auch eingetragen. Weiß aber nicht, ob sich das inzwischen geändert hat (kommt gottseidank nur sehr selten bei uns vor...).

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