Hallo zusammen!
Ich habe zur Zeit zwei neue GmbH & Co. KGs zur Eintragung aufm Tisch liegen, die beide Finanzdienstleistung u.ä. zum Gegenstand haben.
Brauche ich nun die Genehmigung nach § 32 KWG (Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) auch hierfür oder gilt das nur für eine GmbH?
Ich finde nichts Konkretes dazu. Im Willer steht über das Erfordernis nur bei der GmbH etwas, ich kann mich aber erinnern, dass meine Kollegin (die zur Zeit im Urlaub ist) mal zu mir sagte, ich brauch sie immer.
Für Hilfe wäre ich echt dankbar.
Schöne Grüße,
Ursula
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