Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

  • Hallo zusammen!

    Ich habe zur Zeit zwei neue GmbH & Co. KGs zur Eintragung aufm Tisch liegen, die beide Finanzdienstleistung u.ä. zum Gegenstand haben.

    Brauche ich nun die Genehmigung nach § 32 KWG (Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) auch hierfür oder gilt das nur für eine GmbH?

    Ich finde nichts Konkretes dazu. Im Willer steht über das Erfordernis nur bei der GmbH etwas, ich kann mich aber erinnern, dass meine Kollegin (die zur Zeit im Urlaub ist) mal zu mir sagte, ich brauch sie immer.

    Für Hilfe wäre ich echt dankbar.

    Schöne Grüße,
    Ursula

  • Zitat von Ursula

    Im Willer steht über das Erfordernis nur bei der GmbH etwas, ich kann mich aber erinnern, dass meine Kollegin (die zur Zeit im Urlaub ist) mal zu mir sagte, ich brauch sie immer.

    Für Hilfe wäre ich echt dankbar.

    Schöne Grüße,
    Ursula



    :daumenrau Irgendwie erinnere ich mich dunkel, dass die Genehmigung nach § 32 KWG (auch bei der GmbH & Co. KG) Eintragungsvoraussetzung ist. Ggf. der BaFin gemäß § 43 Abs. 1 KWG zur Stellungnahme schicken bzw. Vorlage eines Negativzeugnisses verlangen.

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