Beurlaubung

  • Hi, ich hab schon mal nach Beiträgen zum Thema Beurlaubung gesucht, bin aber nicht fündig geworden.
    Ich habe folgendes Problem. Ich bin fast fertiger Rechtspfleger. Schön und gut. Nur irgendwie ist es schon seit Anfang des Studiums an nicht dass, was ich gerne machen möchte. Ich habe auch schon desöfteren mit dem Gedanken gespielt, aufzuhören. Das ich das nicht getan habe, hat viele verschiedene Gründe, die an dieser Stelle erstmal keine Rolle spielen.
    Ich habe den Entschluss gefasst, noch mal was anderes zu studieren. Nur ist die Frage jetzt das WIE! Meine Ausbildung wurde finanziert, so dass ich verpflichtet bin auch weiterhin dort zu arbeiten. Eine Möglichkeit wäre es auf Teilzeit zu gehen und nebenbei zu studieren. Eine andere ganz aufzuhören und alles zurück zu zahlen! Beides keine optimalen Optionen. Ich habe allerdings gehört, dass man sich beurlauben lassen kann für ein paar Jahre. Geht das denn gleich nach der Ausbildung? Und wenn ja, an welche Voraussetzungen ist das geknüpft? Vielen Dank!

  • Ich weiß nicht, ob es noch gilt: bei uns damals 2002 war jemand dabei, der hat nach dem Rechtspflegerstudium weiterhin im öffentlichen Dienst studiert (andere Fachrichtung) und musste dadurch nichts zurück bezahlen.
    Ich glaube es kommt darauf an, ob man im öffentlichen Dienst bleibt oder nicht.

  • Werden denn alle bei euch übernommen? Wenn nicht, äußere doch deinen Wunsch, nicht übernommen zu werden. Dann musst du auch nichts zurückzahlen. Würde mich wundern, wenn die Justiz jemanden gegen den Willen übernimmt...

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Bei uns wurden damals auch nicht alle übernommen. Ich hatte mich daraufhin noch vor Abschluss meines Studiums in ein anderes Bundesland beworben und dort auch die Zusage erhalten.
    Dann hätten wir doch alle übernommen werden sollen, aber ich hatte die andere Stelle angenommen (was ich auch eher wollte als dort zu bleiben, wo ich studiert habe).
    Der Ausbildungsvertrag läuft mit Studiumende aus und du würdest einen "neuen" Vertrag bekommen. Wenn du also den Vertrag normal auslaufen lassen würdest ohne einen weiteren Vertrag anzunehmen, dürfte dir nichts passieren.

  • Eine Beurlaubung wird definitiv nicht in Frage kommen, da du die elementare Voraussetzung - "B. a. L." - nicht erfüllst.

    Und Übrigens: Ganz so einfach wie oben durch jarf geschildert (Vertrag endet etc.) ist es nicht, denn du wirst dich sehr wahrscheinlich schriftlich dazu verpflichtet haben, nach Abschluss des Studiums "5 Jahre zu dienen"...

    Sollte dir ein Amt angeboten werden und du lehnst es ab, so löst dies mit hoher Wahrscheinlichkeit Rückforderungsansprüche des Landes aus.

    Der einzig gangbare Weg scheint mir da eine Teilzeit-
    tätigkeit zu sein - sofern dein Land da mit macht...

  • Hi, ich hab schon mal nach Beiträgen zum Thema Beurlaubung gesucht, bin aber nicht fündig geworden.
    Ich habe folgendes Problem. Ich bin fast fertiger Rechtspfleger. Schön und gut. Nur irgendwie ist es schon seit Anfang des Studiums an nicht dass, was ich gerne machen möchte. Ich habe auch schon desöfteren mit dem Gedanken gespielt, aufzuhören. Das ich das nicht getan habe, hat viele verschiedene Gründe, die an dieser Stelle erstmal keine Rolle spielen.
    Ich habe den Entschluss gefasst, noch mal was anderes zu studieren. Nur ist die Frage jetzt das WIE! Meine Ausbildung wurde finanziert, so dass ich verpflichtet bin auch weiterhin dort zu arbeiten. Eine Möglichkeit wäre es auf Teilzeit zu gehen und nebenbei zu studieren. Eine andere ganz aufzuhören und alles zurück zu zahlen! Beides keine optimalen Optionen. Ich habe allerdings gehört, dass man sich beurlauben lassen kann für ein paar Jahre. Geht das denn gleich nach der Ausbildung? Und wenn ja, an welche Voraussetzungen ist das geknüpft? Vielen Dank!



    In welche Richtung soll's denn nun studiumstechnisch gehen?


  • Und Übrigens: Ganz so einfach wie oben durch jarf geschildert (Vertrag endet etc.) ist es nicht, denn du wirst dich sehr wahrscheinlich schriftlich dazu verpflichtet haben, nach Abschluss des Studiums "5 Jahre zu dienen"...

    Sollte dir ein Amt angeboten werden und du lehnst es ab, so löst dies mit hoher Wahrscheinlichkeit Rückforderungsansprüche des Landes aus.

    ..



    Das mag sein. Ich bin im öffentlichen Dienst geblieben und ich denke, die Länder haben sich intern "ausgeglichen". Wie das jetzt im Einzelnen aussah - keine Ahnung.

    Mir wurde damals jedenfalls gesagt, dass eine Weiterbeschäftigung im öffentlichen Dienst (egal ob Justiz oder andere Richtung) keine Regressansprüche auslöst. Aber wie gesagt, keine Ahnung wie es untereinander ausgeglichen wird.

  • Wenn man die Mindesarbeitszeit anstrebt ( Ich glaube mich zu erinnern, dass dies 16 Wochenstunden sind ), kann man nebenher wunderbar studieren und hat noch etwas Geld dafür in der Tasche.
    Dies wäre die Möglichkeit, die ich persönlich bevorzugen und anstreben würde.
    Beurlaubung kommt derzeit - aus den oben genannten Gründen - nicht in Betracht.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Ich habe damals, lange her, so aus Langeweile nach Feierabend noch Jura studiert. Klappte ganz gut, meine kleinen Scheine habe ich alle so gemacht.

    Ich habe dann aus persönlichen Gründen aufgehört. Es lag aber nicht dran, dass es nicht ging.

  • Es gibt auch hier Kollegen, die Teilzeit arbeiten und nebenbei studieren. Manche mit Erfolg, manche haben wieder aufgehört. Du kannst ja bei deinem OLG unverbindlich anfragen, ob dieses Jahr alle Anwärter übernommen werden und danach dann deine weiteren Planungen aufstellen.

    Die Benutzung der Forensuche ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

    Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne (Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn) mächtig.

  • Ok vielen Dank erstmal. Nur auf Teilzeit gehen ist ja dann auch nicht immer so einfach. aber ich werde erstmal abwarten. würde nichts weiter im öffentlichen Dienst studieren.

  • Freiwillige ( ! ) Teilzeit als Berufsanfänger :gruebel:.
    Wär mal was neues:D.
    Es soll ja aber alles möglich sein.



    Die Teilzeitbeschäftigung der Beamten hat jedes Bundesland in seinem (Landes-)Beamtengesetz geregelt. Um eine korrekte Antwort geben zu können, müsste der Fragesteller sagen, in welchem Bundesland er tätig ist :)
    In meinem Bundesland - Hamburg - ist es so geregelt, dass jedem Beamten mit Dienstbezügen (Ernennung zum B.a.L. ist nicht erforderlich) auf seinen Antrag Teilzeitbeschäftigung bis zur Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit bewilligt werden kann, ohne dass der Beamte seinen Antrag begründen muss :oops:
    Es dürfen allerdings keine dienstlichen Belange entgegenstehen. Dann könnte der Antrag - mit Zustimmung des Personalrats - abgelehnt werden:(

    2 Mal editiert, zuletzt von Jakintzale (31. August 2009 um 21:56) aus folgendem Grund: Schreibfehler

  • an ela ela,

    ihr habt doch auch ein paar Stunden Lehre in Verwaltungsrecht. Wir bekamen damals eine Mappe mit allem möglichen damals gültigen Dienstrecht , ist ja Landesrecht zum Teil. Darin konnte man locker unter Teilzeit und Beurlaubung nachlesen.
    Wenn Du soetwas nicht bekommen hast, dann könntest Du Deinen Dozenten nach dem Dienstrecht für Beamte fragen (ohne persönliche Kommentare warum) und eventuell in der Bib weiter nachforschen, um das genaue Antragsverfahren nachzulesen.

    Zum anderen: Ohne Deine Situation zu kennen und unter Respekt für persönliche Wünsche - erstmal herzlichen Glückwunsch, dass Du soweit im Berufseinstieg gekommen bist!
    Aus meiner Perspektive ist Dir vielleicht gar nicht bewusst wie sehr Du vom Glück geküsst bist. Du gehörst zu einer Elite !! zur Zeit und erst recht nach weiteren 5 Jahren Berufserfahrung.
    Ohne Letztere finden junge Leute (schätze dass Du gleich nach dem Abi Rpflanw geworden bist) auf dem Arbeitsmarkt so gut wie keine Stelle. Wenn Du nicht mit guten bis sehr guten Noten Medizin, IT, Dipl.Ing. der Elektrotechnik, auf Lehramt studiert hast oder bei der Notenelite von Juristen oder Ökonomen dabei bist (sehr schwierig und mit viel Glück verbunden), darfst Du damit rechnen eine Warteschleife in prekären Arbeitsverhältnissen nach der anderen zu drehen. Jeder Personaler würde schon in Deinem Bewerbungsschreiben stutzen, warum Du wohl Deinen Berufseintritt selber verhindert hast. Ein bloßer Wunsch genügt da nicht, wenn Du nicht mit reißenden Gründen kurz und bündig überzeugen kannst. Die Personaler erwarten heute Zielbewusstsein der BewerberInnen. - Außerdem weiß zur Zeit niemand wie die Wirschaftskrise sich weiter entwickelt, die Banken und Politiker scheinen nichts dazu gelernt zu haben.

    Deinen Studienwunsch finde ich prima, lebenslanges Lernen ist en vogue, aber bitte ja nicht bloß warten, sondern beizeiten informieren, planen, organisieren!
    Ich würde an Deiner Stelle das entscheiden, was im Moment sinnvoll ist. Sinn geht vor schwankenden Wünschen, die oftmals von der Situation und den Kontakten mit Freunden, Bekannten, Verwandten und Anderen beeinflusst werden. Sobald sie sich ändern, änderst man auch seine Wünsche leichter. Du wirst Dich doch nicht selbst entmündigen, indem Du hier öffentlich behauptest, Du hättest Dich nicht für die Rechtspflege entschlossen. So ganz glaube ich das nicht.
    Sinnvoll erscheint mir, erst den einen Entschluss durchzuführen und nachfolgend auf die Verwirklichung Deines neuen Entschlusses hinzuwirken.
    Ich würde an Deiner Stelle alles daran setzen, eine möglichst gute Abschlussnote zu bekommen und die 5 Jahre Berufserfahrung in der Rechtspflege zu beginnen. Du kannst heute noch gar nicht wissen, wie ganz anders als das Rpfl-Studium und wie bestätigend Deine Rechtspraxis für Dich sein kann. Weißt Du was es heißt mit einem miesen Chef zu arbeiten, im Kontrast zu der Selbstbestimmung als Rpfl?
    Du wirst es nie wissen, wenn Du sofort an ein neues Studium gehst und dann könntest Du später noch reuig an die verschenkte Möglichkeit (auch von mehr Lebensqualität) zurück denken. Während dieser 5 Jahre Berufserfahrung kannst Du genau prüfen und vorbereiten, auf welchem taktischen Weg Du zu Deinem Wunschstudium am besten gehst - Fernstudium, Teilzeit, Vollzeit, Heiraten und Mann Geld verdienen lassen, nach 5 Jahren Teilzeitjob auf dem Arbeitsmarkt annehmen. Es gibt mehr Alternativen als man im Moment für sich alleine denkt und es tun sich im Weitergehen auch noch neue auf, insbesondere für junge Leute! Und Du hast dann den Vorteil, dass Du von jetzt ab taktisch gezielt darauf zuarbeiten kannst. Wichtig ist dabei intensive Information einzuholen vor der Aufgabe Deiner offen liegenden Chancen als Rpflin im und außerhalb des öffentlichen Dienstes. Ich habe das Gefühl, dass das noch gar nicht richtig geschehen ist vor lauter Lernerei und Verschluss in der Verwaltungs-FH.
    Also liebe Ela Ela , ich meine es gut mit Dir, deshalb die vielen Worte. Ich wünsche Dir, dass Du Dich auf den Endspurt zur "fertigen" Rechtspflegerin gut konzentrierst.

    Schöne Grüße
    von Rpflin Agave

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!