rückwirkende Löschung der GmbH ?

  • Hallo, ich habe folgendes Problem: Mir liegt eine Anmeldung vom 10.08.06 vor, in der beantragt ist, die Eintragung der Löschung der GmbH rückwirkend zum 30.6.06. Dies ist m.E. nicht möglich, nur woraus ergibt sich das?

  • Noch eine Gegenfrage: Wo ist die gesetzliche Grundlage der Eintragung eines Erlöschens zum ...?

    § 74 I GmbHG besagt: "Ist die Liquidation beendet und die Schlußrechnung gelegt, so haben die Liquidatoren den Schluß der Liquidation zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Die Gesellschaft ist zu löschen."

    Mit Eintragung des Löschung wird die Gesellschaft/Firma gelöscht. Ggf. mal im Kommentar zu § 74 GmbHG zur Rechtsnatur bzw. Wirkung der Löschung nachschlagen. Mir ist das Ganze so selbstverständlich, dass ich eine Erklärung nur schwer in Worte fassen kann. :eek:

    Und wieso stellt das FA so abstruse Fragen? :confused:

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