PHP
Zitat von the bischop
Es wird gebeten, die Kosten für diesen Vorgang durch das dortige
Nachlassgericht zu erheben, § 14 KostO. Hier wurden keine Kosten erhoben.
Ich habe da in Absprache mit dem örtlichen BR eine Einigung erzielt, dass ich als aufnehmendes Gericht der Erbausschlagung die Kosten erhebe, da ich nunmehr zuständig bin. So werde ich immer die Mindestgebühr erheben und lass mir von dem Gericht des Verfahrens mitteilen, wenn der Wert höher ist. Es wird wohl aber noch eine sachsenweite Klärung angestrebt, was vermutlich aber noch Monate/Jahre dauern wird.