Auseinandersetzungszeugnis

  • Hatte heute Besuch von einer Dame, die wieder heiraten will und von der der Standesbeamte ein Auseinandersetzungszeugnis haben will.

    Meines Wissens werden die doch schon seit 1998 nicht mehr erteilt, oder?!

    Damals wurde doch durch das EheschlRG das Ehegesetz aufgehoben und dafür die Mitteilungspflicht des StAmtes in § 5 Abs. 5 PStG normiert.

    Damit können m.E. auch keine solchen Zeugnisse mehr erteilt werden.

    Oder wie seht Ihr das?

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • § 9 EheG ist aufgehoben.

    Wenn man bei Google "Auseinandersetzungszeugnis" eingibt, findet man sogar noch ein paar Seiten an denen die Aufhebung spurlos vorbei gegangen ist. Eine davon stammt peinlicherweise 1. von einem Standesamt (in Berlin) und 2. hat man dort flott die 30.000 DM in 15.000 € umgerechnet, ob wohl es den € zur Zeit des Aufhebung des Gesetzes als Währung noch gar nicht gab.

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