Volles Rubrum notwendig?

  • Da ich mir da in der Vergangenheit nie so sicher bei der Handhabung war, werfe ich mal die Frage in die Runde, ob es insb. bei PKH-Beidordnungs- bzw. PKH-Aufhebungsbeschlüssen notwenig ist, diese unter einem "vollem" Rubrum

    "In der Familiensache
    Herr X, Musterstr. 123, 12345 Musterstadt
    ./.
    Frau Y, Beispielstr. 456, 67890 Beispielstr"

    ggf. unter Angabe der jeweilgen Bevollmächtigten zu verfassen,

    oder ob es z.B. ausreichend ist diese unter einem "kurzem" Rubrum wie z.B.

    "In dem Verfahren
    X ./. Y
    wird die dem Antragsteller durch Beschluss vom xx.xx.xx gewährte PKH aufgehoben"

    zu veranlassen?

    Anders herum gefragt: Ist ein "volles" Rubrum immer nur dann notwendig, wenn es sich um eine Entscheidung (Titel) handelt (Urteil, Beschluss, Vergleich etc.), die zur Zwangsvollstreckung tauglich ist?

    Da die Verwendung von "kurzen" und "vollen" Rubren (ist das die Plurarform?) auch bei gleichen Arten von Entscheidungen immer sehr durcheinander geht, wäre ich für klärende Antworten dankbar.

    Sorry, wohl falsches Unterforum. Wäre dem Admin. eine Verschiebung in das zutreffende Forum (?) möglich ? Danke!

    Edit: Schon passiert, Tommy

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

  • Ich habe mir über diese Fragestellung zwar noch nie Gedanken gemacht und immer ein volles Rubrum benutzt (§ 313 Abs. 1 Nrn 1, 2 ZPO).


    Ich hätte aber ein paar Pluralformen für Rubrum im Angebot:
    Rubri, Rubren, Rubrae, Rubrums, Rubrumse, Rubrumer, ....

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • Ein volles Rubrum ist m.E. nur bei einem zur Zwangsvollstreckung geeignetem Titel erforderlich. Da Kollege Ziebzehnzoll aber nur vollständige ausspuckt, gebe ich mich damit zufrieden, besser zuviel, als zuwenig.

  • Ein kurzes Rubrum reicht ja aus.
    Der Beschluss stellt ja keinen Vollstreckungstitel dar.

    Der BGH und das OLG Stuttgart haben bei Entscheidungen in PKH-Sachen auch immer nur ein "kurzes Rubrum" in solchen Fällen verwendet.

  • @ Tommy:

    Rubrumse und Rubrumer gefallen mir am Besten. An der neuen Rechtschreibreform wird doch sowieso immer mal wieder rumgeschraubt.

    Und zur Ausgangsfrage:
    Ich denke auch, dass hier das kurze Rumrum reichen würde, macht aber mehr Arbeit, weil das volle Rubrum sowieso vom Computer ausgespuckt wird. Da müsste ich ja alles rauslöschen. Also lass`ich`s in seiner vollen Schönheit.

    :bigbye: Schönen Feierabend.

  • Bei uns wird durch die Bank das volle Rubrum benutzt, jedenfalls von allen Richtern/Innen in meinen Abteilungen. Ich selbst bin auch noch nie anders verfahren (§ siehe Tommy).

  • Zitat von beldel

    Ich denke auch, dass hier das kurze Rubrum reichen würde, macht aber mehr Arbeit, weil das volle Rubrum sowieso vom Computer ausgespuckt wird. Da müsste ich ja alles rauslöschen.



    Im geschilderten Fall ist dies sicherlich richtig.

    In den Fällen jedoch, in denen Kollege PC das volle Rubrum nicht selbständig erstellt, sondern dieses mühsam (von der Geschäftsstelle/Serviceeinheit) von Hand eingegeben werden muss, dürfte "Müller ./. Müller "aber schneller eingitippt sein, als die vollen Personalien beider Parteien + evtl. Vertreter.
    In soweit ging es mir darum, ob in einem solchen Fall das einfache Rubrum ausreichend ist. Den Beiträgen entnehme ich, dass dem so ist.
    Ich war ein wenig ins grübeln geraten, weil ich in der Praxis in den gleichen Fällen sowohl schon kurze als auch volle Rubren (lt. Duden ist dies eine der möglichen Pluralformen, möglich ist auch Rubra) gesehen habe, und mich gefragt habe, ob speziell bei PKH-Beschlüssen ein volles Rubrum "Not tut".

    Das ein volles Rubrum "nicht schädlich" ist, ist klar...

    Danke für die Antworten!

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

  • Zitat von 13

    Rubren aus dem Duden klingt für mich besser als Rubra aus dem Duda... [Blockierte Grafik: http://www.schildersmilies.de/schilder/urgs.gif:D



    Wie wär's mit Rubreen (so wie die Kakteen :D ), aber am schönsten ist noch Rubrumse. Hört sich irgendwie anstößig an. :strecker

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    Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne (Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn) mächtig.

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