Jedenfalls bei Absetzungen dürfte die Staatskasse gerade nicht beschwert sein (da weniger festgesetzt wird als beantragt).
Die Staatskasse ist doch dann bezüglich des festgesetzten Betrages beschwert. Evtl. ist ja der BezRev. der Meinung der Betroffene ist Vermögend.
Daher: wenn ein Vergütungsbeschluss gemacht wird, muss m.E. auch immer die RMB rein.