Rechtsmittel bei § 1686 (Auskunft)

  • Muss F-Sachen vertreten und stehe auf dem Schlauch:
    Kollege hat Antrag auf Auskunft gem. § 1686 BGB zurückgewiesen. Der nicht anwaltlich vertretene A'st. legt Beschwerde ein.
    Kann ich einfach nicht-abhelfen und die Sache dem OLG vorlegen? Oder hätte die Beschwerde durch einen RA eingelegt werden müssen? Muss ich das prüfen? :gruebel:

  • §§ 621e ZPO: befristete Beschwerde, einzulegen bei dem OLG. Wird sie bei dem AG eingelegt, ist dieses verpflichtet, die Beschwerdeschrift schnellstmöglich dem OLG zuzuleiten. Kein Anwaltszwang. Prüfung durch AG naturgemäß ausgeschlossen.

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