Jetzt haltet mal den Ball flach! Die "praxistauglichen Lösungsvorschläge" in Bezug auf das Thread-Thema beschränken sich darauf, dass eine bestehende GbR keine Gebote abgegeben könne. Lösung: Gründung der Gesellschaft bei Gebotsabgabe. Jeder, der das anzweifelt und Gebote von bestehenden GbR akzeptiert, handele rechtswidrig!
Es ist festzuhalten, dass eine GbR trotz der bestehenden Nachweisproblematik Grundbesitz erwerben kann, wenn sich die Beteiligten entschließen, die GbR zu diesem Zweck im notariellen Erwerbsvertrag oder im Bietertermin zu gründen. Dies ist aus meiner Sicht ein pragmatischer Lösungsvorschlag, weil er ein unstreitig unproblematisches Erwerbsverhalten der GbR beschreibt, während jedes andere Erwerbsverhalten der GbR -wie die Rechtsprechung zeigt- zu Problemen führt, die sich durch beschriebene Gründung der GbR vermeiden lassen.
Ich hatte an anderer Stelle schon einmal darauf hingewiesen, dass das, was der eine für richtig hält, der andere eben für falsch hält. Und aus dieser Einstellung zu den Dingen folgt relativ zwanglos, dass der jeweils eine die Ansicht des jeweils anderen notgedrungen und konsequenterweise für gesetzeswidrig hält und für gesetzeswidrig halten muss, weil im Ergebnis ja nur eine der in Frage kommenden Lösungen zutreffend sein kann. Und aus eben diesem Grund müsste ich mir unter umgekehrten Vorzeichen ebenfalls den Vorwurf gefallen lassen, dass meine „strengen“ Vorschläge von einem anderen Rechtsstandpunkt aus betrachtet ebenso gesetzeswidrig sein könnten, wie ich dies von den Vorschlägen annehme, die nicht meiner „strengen“ Auffassung entsprechen. Die Gesetzeswidrigkeit folgt somit aus dem Falsch oder Richtig und über dieses Falsch oder Richtig kann man streiten, ohne dass man irgendwelche Aufgeregtheiten produzieren und sie an die Stelle der Diskussion in der Sache treten lassen müsste.