RNF und Vollstreckbare Notarkostenrechnung

  • Ich hänge mich hier mal mit einem exotischen Problem ran:

    Ich habe den Antrag des Aktenverwahres des Notars auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek. Die Kostenrechnung hat noch der "aktive" Notar erstellt. Die Klausel hat der Aktenverwahrer sich selbst erteilt und dann dem Schu. zugestellt.

    Frage: Ist auch weiterhin der inzwischen nicht mehr aktive Notar Gläubiger? (vgl. Korintenberg vor §§154-157, Rn. 14). Trage ich den ausgeschiedenen Notar als Gläubiger ins GB oder den Verwahrer? Müsste die Vollstreckungsklausel vom Verwahrer dem nicht mehr aktiven Notar erteilt werden und nicht sich selbst?

    Also neue Klausel, neue ZU und neue Wartefrist???

    Danke für Eure Hilfe!

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