Streitwert Schiedsvergleich

  • Hallo,

    habe hier ein Schiedsvergleich für den eine vollstreckbare Ausfertigung beantragt wird. Soweit so gut. Nun soll aber auch noch ein Streitwert festgesetzt werden.

    Hat jemand eine Ahnung wonach sich der richtet? Im Schiedverglelich geht darum das vier Bäume entfernt werden soll. (Wert 3000 € gem. § 30 II KostO mangels Anhaltspunkte?)

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit,

    aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher -Albert Einstein-

    Einmal editiert, zuletzt von Task-Force-Rpfl (30. September 2009 um 16:28)

  • Wir haben z.Z. ein Zivilrechtsverfahren wg. Beschädigung eines Bäumchens, das gefällt werden musste. Anspruch richtet sich nach Zeitaufwand für Fällen, Beseitigen und Wiederbeschaffungswert, bei uns für ersteres ca. 700 €. Wenn es große Bäume sind, kostet allein das Fällen schon mal locker um die 1.000,00 €, wenn ein Kletterer benötigt wird, noch mehr (musste ich leider selber schon zahlen). Mit dem Streitwert von 3.000,00 € wirst Du schon richtig liegen.

    Es macht mir nichts aus, ein Vorurteil aufzugeben. Ich habe noch genügend andere.
    Fraue machet au Fähler, abber firs richtige Kaos braucha mer scho no d'Menner..

  • Wir haben z.Z. ein Zivilrechtsverfahren wg. Beschädigung eines Bäumchens, das gefällt werden musste. Anspruch richtet sich nach Zeitaufwand für Fällen, Beseitigen und Wiederbeschaffungswert, bei uns für ersteres ca. 700 €. Wenn es große Bäume sind, kostet allein das Fällen schon mal locker um die 1.000,00 €, wenn ein Kletterer benötigt wird, noch mehr (musste ich leider selber schon zahlen). Mit dem Streitwert von 3.000,00 € wirst Du schon richtig liegen.


    :2danke

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit,

    aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher -Albert Einstein-

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!