Wer ist noch Ausbildungsleiter ?

  • Hallo zusammen,

    morgen beginnt ( in Ba-Wü ) die praktische Ausbildung für drei Rechtspflegeranwärter bei meinem Gericht nach Abschluss des Studium I.
    Ich bin seit 16 Jahren Ausbildungsleiter für Rpfl.anwärter und wollte mal bei der Gelegenheit fragen , wer in der Forumgemeinde noch dasselbe Schicksal hat.

    Wie ist denn außerdem Eure Erfahrung mit Anwärtern bzw. wie intensiv ist denn der Job für Euch ?

  • Hallo!

    Welche Aufgaben hast Du denn als Ausbildungsleiter?
    Wir haben damals erst am Ende des Praxisjahrs überhaupt mitbekommen, dass jmd. zum Ausbildungsleiter bestellt ist. In Erscheinung getreten ist der nie.

  • Charlotte:

    Dass Dein Ausbildungsleiter Dir gegenüber nicht in Erscheinung getreten ist, wundert mich. Seine Aufgaben sind in erster Linie: Die Koordinierung, welcher Anwärter wann in welche Abteilung bei welchem Rechtspfleger landet; Organisation evt. Schnupperausflüge für die Anwärter (z.B. beim Katasteramt, Polizei u.ä.); er sollte Ansprechpartner für den Anwärter sein bei Problemen. Außerdem bekommt er meistens die Praxisklausuren in die Hand gedrückt und muss Kollegen finden, die die Klausuraufsicht übernehmen. Schließlich und endlich muss er auch die Praxisbeurteilungen der einzelnen ausbildenden Rechtspflegern "eintreiben" und sammeln.

    Ich selber bin allerdings kein Ausbildungsleiter, aber gut befreundet mit der hiesigen Ausbildungsleiterin und deren Vertreterin.

    Schöne Grüße,
    Kaktus

  • @Kaktus: Danke für die Auskunft. :)

    Also der Plan, in dem aufgeführt war, welcher Anwärter wann in welcher Abteilung bei welchem Rechtspfleger landet, war bereits (durch den Geschäftsleiter) erstellt als wir ans Gericht kamen und wurde uns am ersten Tag der Praxiszeit in die Hand gedrückt.

    Schnupperausflüge gab es eigentlich nicht. Der einzige "Ausflug" war ein Tag beim Gerichtsvollzieher. Der wurde vom Ausbilder der M-Abteilung organisiert.

    Die Praxisbeurteilungen der einzelnen Rechtspfleger wurden am Ende des jeweiligen Praxisabschnitts eröffnet und beim Geschäftsleiter abgegeben.

    Wie gesagt, unser Ausbildungsleiter hat sich während des gesamten Ausbildungsabschnitts nicht als solcher zu erkennen gegeben.
    Gibt offenbar verschiedene Sorten dieser "Spezies". :)

  • Charlotte:
    Alles klar. Demnach hat Euer GL die Aufgabe der Rechtspflegerausbildung selbst übernommen und nicht delegiert. Ich nehme mal an, dass dies eher an sehr kleinen Gerichten vorkommt, aber ansonsten eher die Ausnahme darstellt.

  • Hallo Kaktus u. Charlotte:

    Ich bin kurz vorm Urlaub , deswegen melde ich mich jetzt erst.

    Also Kaktus kann ich weitgehend zustimmen, was die Aufgaben des Ausb.leiters sind.
    Hauptätigkeiten sind die Erstellung d. Ausbildungsplans u. die Praxiszeugnisse.
    Außerdem ist man eben Ansprechpartner für die Anwärter in allen Lebenslagen.
    Nicht zu vergessen , dass Urlaubsgesuche von Anwärtern über meinen Schreibtisch laufen.

  • Welche Aufgaben hat denn ein Ausbildungsleiter gegenüber den Kollegen die die Ausbildung übernommen haben? Darf er ihnen irgendwelche Vorschriften bezüglich der Art und Weise der Ausbildung machen? Eine Kollegin an unserem Gericht hat richtig Ärger mit unserem Ausbildungsleiter. Sie hat die Anwärter in Absprache mit dem GL mittags nach Hause geschickt, weil es keine Akten mehr zu bearbeiten gab und es unerträglich heiß draußen war. Danach haben Sie und die Anwärter einen Anpfiff bekommen und der Kollegin hat er eine Notiz hinterlassen, dass nach seinem Urlaub ein ernstes Gespräch bzgl. der Ausbildung zu führen sein wird.

  • :eek: Was bildet der sich ein?!
    Wie die Ausbildung im Detail abläuft, ist m.E. Sache des einzelnen Ausbilders. Wichtig ist, dass die im Lehrplan vorgesehenen Themen behandelt werden.
    Wenn mir so etwas passieren würde, wäre ich zur Ausbildung nicht mehr bereit.

  • Hallo zusammen. Mangels Rechtspflegeranwärtern kann ich hier nur für den mittleren Dienst sprechen - aber unsere Anwärterin hat einen Chip und muss stempeln. Vielleicht hatte der junge RpflAnw. ja Überstunden? :gruebel:

  • Ich kann wieder nur für meinen Verwaltungsteil sprechen, aber bei uns wurde es erst neulich wieder klar geregelt, dass der Ausbildungsleiter nur die Rahmenbedingungen für die Ausbildung festlegt. Wie die Ausbildung abläuft, ist Sache der Ausbildenden. Dieser können sich nicht wehren, wenn sie ausbilden müssen, denn das gehört auch zu ihren Aufgaben. Es gibt weiter feste Vorgaben, was in der Ausbildung drankommen muss, und es gibt letztlich ein Feedback zwischen Azubi und Ausbildungsleiter und notfalls eine Rückfeedback zwischen Ausbildungsleiter und Ausbilder.


    Die Ausbilder sind bei uns jedoch "gewöhnliche" Beamte aus dem gD und haben nicht die Befugnisse die Arbeitszeitregelungen zu ändern. Unsere Anwärter stempeln alle ganz normal; und sollte einmal der Fall eintreten, dass es nicht gar nichts zu tun gibt, stellen wir es den Azubis frei, ob sie Überzeit nehmen, Gesetze markieren oder juris auswendig lernen.

  • Grs. wie mein Vorredner.
    Nach Hause schicken wegen Hitze würde bei uns dennoch nicht vorkommen, da "hitzefrei" in der Arbeitszeit-VO nicht vorgesehen ist.
    Ein bischen Unterschied zur früheren Schule gibt's dann schon noch.

  • Ich danke euch für eure Antworten! Eine Frage hätte ich dann aber doch noch: Wenn man die Anwärter früher als offizielles Dienstende nach Hause gehen lassen möchte. Mit wem hat man das abzusprechen? Mit dem Geschäftsleiter/Direktor oder mit dem Ausbildungsleiter?

  • Auch wenn ich niemals nicht auf die Idee des Nachhauseschickens kommen würde ( als Ausbilder jetzt ) , wäre in dem Fall die Verwaltungsspitze gefragt.

  • Wenn einer der Anwärter auf dem (verfrühten) Weg nach Hause einen Unfall gehabt hätte, hätte die Kollegin jetzt ein echtes Problem... Auf Ideen kommen die Leute.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Die Kollegin hat das "Nachhausegehenlassen" ja mit dem Geschäftsleiter abgesprochen, der es dann an den Direktor weitergegeben hat.
    Vielen Dank nochmal für eure Antworten, jetzt kann meine Kollegin das Gespräch mit dem Ausbildungsleiter beruhigt abwarten, denn zumindest in Bezug auf ihn hat sie nichts falsch gemacht.

  • Ich danke euch für eure Antworten! Eine Frage hätte ich dann aber doch noch: Wenn man die Anwärter früher als offizielles Dienstende nach Hause gehen lassen möchte. Mit wem hat man das abzusprechen? Mit dem Geschäftsleiter/Direktor oder mit dem Ausbildungsleiter?

    Ich weiß nicht, welche Befugnisse bei Euch der Ausbildungsleiter hat. Bei uns ist der Ausbildungsleiter in der Regel auch Abteilungsleiter und der darf seinen Beschäftigten (ich glaube) bis zu zwei Stunden schenken/geben/erlassen. Solange die Azubis aber nicht seiner Abteilung zugeordnet sind, kann er das allerdings nicht. Generell ist für Arbeitszeitsachen bei uns der Vorsteher, bzw. sein Geschäftsstellenleiter zuständig. Selbst die Befugnisse des Vorstehers sind war die Vergabe von Freizeit, egal ob Stunden oder Urlaub, eingeschränkt.

  • Vielen Dank nochmal für eure Antworten, jetzt kann meine Kollegin das Gespräch mit dem Ausbildungsleiter beruhigt abwarten, denn zumindest in Bezug auf ihn hat sie nichts falsch gemacht.


    Keine Ahnung, ob das tatsächlich so ist. Bei uns sitzt der Ausbildungsleiter nicht vor Ort und ist auch nicht den Geschäftsleitern der Gerichte unterstellt, an denen die Anwärter eingesetzt sind. Urlaub, Arbeitszeitausgleich usw. ist mit dem Ausbildungsleiter abzusprechen, nicht aber mit dem Geschäftsleiter.
    Offensichtlich ist das nicht überall gleichermaßen geregelt. Als ich am AG noch Anwärter hatte, war die Geschäftsleitung dort sehr zurückhaltend und hat immer an den Ausbildungsleiter verwiesen.

  • Nach § 3 der AzUVO ist für alle Entscheidungen im Bereich Urlaub und Arbeitszeit der Dienstvorgesetzte zuständig. Das müsste bei Gerichten der Direktor sein. Ob er dies delegiert oder ähnliches, kann man wohl nur vor Ort sagen. Die AzUVO lässt meines Erachtens auch keinen Spielraum für "hitzefrei" oder ähnliches.

    Ich hab es vor Jahrzehnten einmal erlebt, dass wegen der Hitze zusätzliche Gleitzeit erlaubt wurde. Erlaubt waren damals nur zwei volle Tage oder vier halbe Tage pro Monat, und die Halbtagsregelung wurde aufgehoben für den einen Monat.

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